Strategisches und operatives Handeln
Die Formulierung von Programmen und Strategien setzt die Definition von strategischen Zielen voraus. Strategische Ziele gelten langfristig. Zu ihrer Erreichung sind Strategien zu entwickeln und möglicherweise unterstützend Strukturen und Prozesse zu etablieren. Dieses schließt auch strategische Bündnisse mit anderen Interessengruppen ein, deren Ziele und Interessen nicht im Widerspruch mit den eigenen Zielen und Interessen stehen.
Ein typisches strategisches Ziel privater Waldbesitzer ist die Erhaltung ihrer Entscheidungsfreiheit bei der Bewirtschaftung ihres Waldes. Dieses Ziel schließt auch die Möglichkeit ein, den Wald gar nicht zu bewirtschaften.
An den langfristigen strategischen Zielsetzungen orientieren sich die operativen Ziele des politischen Tagesgeschäfts. Die Wahl und Kombination der Mittel und die Art der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner sollten situationsbezogen gewählt werden.
Je nach Fall kann kooperatives Vorgehen zu einem höheren Zielerreichungsgrad führen als die Konfrontation und umgekehrt.
Öffentliche Veranstaltungen, Pressearbeit, persönliche Kontakte, rechtliche und ökonomische Mittel bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten des Agierens, deren Einsatz und Kombination einzelfallweise abgestimmt werden können.
In jedem Fall sind Denkverbote bei der Konzeption des operativen Vorgehens grundsätzlich hinderlich, da sie Handlungsoptionen ausschließen, die möglicherweise einen höheren Zielerreichungsgrad versprechen als jene, die nicht unter Tabus fallen. Solche Optionen können z.B. auch temporäre Bündnisse mit Akteuren sein, die nach der eigenen strategischen Ausrichtung eigentlich nicht als Partner in Frage kommen würden.
Je mehr und je besser operative Ziele erreicht werden, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass die strategischen Ziele erreicht werden.
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