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bwl_recht_politik:fopo_u_recht:aktuell:strategien:start [2018/10/19 12:47] rquick |
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:aktuell:strategien:start [2019/07/16 09:47] 127.0.0.1 Externe Bearbeitung |
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+ | Ein typisches strategisches Ziel privater Waldbesitzer ist die Erhaltung ihrer Entscheidungsfreiheit bei der Bewirtschaftung ihres Waldes. Dieses Ziel schließt auch die Möglichkeit ein, den Wald gar nicht zu bewirtschaften. | ||
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+ | An den langfristigen strategischen Zielsetzungen orientieren sich die operativen Ziele des politischen Tagesgeschäfts. Die Wahl und Kombination der Mittel und die Art der Auseinandersetzung mit dem politischen Gegner sollten situationsbezogen gewählt werden. | ||
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+ | Je nach Fall kann kooperatives Vorgehen zu einem höheren Zielerreichungsgrad führen als die Konfrontation und umgekehrt. | ||
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+ | Öffentliche Veranstaltungen, | ||
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+ | In jedem Fall sind Denkverbote bei der Konzeption des operativen Vorgehens grundsätzlich hinderlich, da sie Handlungsoptionen verhindern, die möglicherweise einen höheren Zielerreichungsgrad versprechen als jene, die nicht unter Tabus fallen. Solche Optionen können z.B. auch temporäre Bündnisse mit Akteuren sein, die nach der eigenen strategischen Ausrichtung eigentlich nicht als Partner in Frage kommen würden. | ||
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+ | Je mehr und je besser operative Ziele erreicht werden, desto höher ist auch die Wahrscheinlichkeit, | ||
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+ | Auf den nachgeordneten Seiten können Nutzer positive wie negative Erfahrungen in der politischen Auseinandersetzung schilderrn. | ||
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