SVLFG / Berufsgenossenschaft
Formular für Unfallanzeigen
In Fall von Unfällen bei der Waldarbeit oder auf dem Weg von und zur Arbeit, die dem Waldbesitzer oder seinen Angestellten widerfahren, können die Leistungen der Unfallversicherung der SVLFG (LUV) in Anspruch genommen werden. Dazu muss der Waldeigentümer oder jemand, der von ihm bevollmächtigt wurde, den Unfall innerhalb von drei Tagen nach Eintritt des Unfalls an die SVLFG melden. Dieses kann unter Vorraussetzuung einer Anmeldung on-line / elektronisch auf der Homepage der SVLFG erfolgen oder mittels eines dort herunterladbaren Formulars, das ausgefüllt und abgeschickt werden muss.
Quellen und Links
Unfallanzeige on-line oder als Download: https://svlfg19.extranet.cnuv.de/login/perl/login.pl