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rquick
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sboelsing [SVLFG / Berufsgenossenschaft]
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 In der SVLFG entscheidet die aus 60 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende und von den Mitgliedern im Rahmen der Sozialwahl alle sechs Jahre zu wählende Vertreterversammlung (Aufsichtsrat) über die Satzung, die Finanzierung, die Leistungen und die Zusammensetzung des Vorstands sowie über den Inhalt der Unfallverhütungsvorschriften. In der SVLFG entscheidet die aus 60 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende und von den Mitgliedern im Rahmen der Sozialwahl alle sechs Jahre zu wählende Vertreterversammlung (Aufsichtsrat) über die Satzung, die Finanzierung, die Leistungen und die Zusammensetzung des Vorstands sowie über den Inhalt der Unfallverhütungsvorschriften.
  
-Die Vertreterversammlung setzt sich paritätisch aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zusammen. Der von ihr gewählte 15-köpfige Vorstand besteht ebenfalls paritätisch aus 10 Mitgliedern des Arbeitgeber- und 5 Mitgliedern des Arbeitnehmerbereichs.+Die Vertreterversammlung setzt sich paritätisch aus Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte zusammen. Der von ihr gewählte 15-köpfige Vorstand besteht ebenfalls paritätisch aus 10 Mitgliedern des Arbeitgeber- und 5 Mitgliedern des Arbeitnehmerbereichs [1].
  
-Quellen:FIXME +Quellen:
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-Deutscher Waldbesitzer 2017: Sonderheft Sozialwahl 2017, 8 Seiten.FIXME+
  
 +[1] Deutscher Waldbesitzer 2017: Sonderheft Sozialwahl 2017, 8 Seiten.
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