Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:befoersterung:privatwald_niedersachsen [2019/07/12 11:30] iehrhardt |
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:befoersterung:privatwald_niedersachsen [2020/10/10 00:59] (aktuell) |
||
---|---|---|---|
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
In Niedersachsen gibt es drei mögliche Varianten der Beförsterung des Privatwaldes durch externe Fachleute, die aber nicht alle gleichermaßen jedem privaten Forstbetrieb offenstehen. | In Niedersachsen gibt es drei mögliche Varianten der Beförsterung des Privatwaldes durch externe Fachleute, die aber nicht alle gleichermaßen jedem privaten Forstbetrieb offenstehen. | ||
- | Jeder private Forstbetrieb und private Waldbesitzer ist per Gesetz Mitglied in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und entrichtet einen Mitgliedsbeitrag. Als Gegenleistung hat er einen Anspruch auf Beratung durch den für ihn zuständigen Bezirksförster %%(Links zu forstlichen Adressen | + | Jeder private Forstbetrieb und private Waldbesitzer ist per Gesetz Mitglied in der Landwirtschaftskammer Niedersachsen und entrichtet einen Mitgliedsbeitrag. Als Gegenleistung hat er einen Anspruch auf Beratung durch den für ihn zuständigen Bezirksförster %%([[/ |
Forstbetriebsgemeinschaften schließen mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Betreuungsverträge ab. Damit können ihre Mitglieder Betreuungsleistungen erhalten, müssen aber je nach Satzung der FBG ihr als Mitglieder Beiträge zahlen oder einen Teil ihres Erlöses aus dem Holzverkauf an die FBG abführen. | Forstbetriebsgemeinschaften schließen mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen Betreuungsverträge ab. Damit können ihre Mitglieder Betreuungsleistungen erhalten, müssen aber je nach Satzung der FBG ihr als Mitglieder Beiträge zahlen oder einen Teil ihres Erlöses aus dem Holzverkauf an die FBG abführen. |