Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
Letzte Überarbeitung Beide Seiten der Revision
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:ausnahme_transport_nds [2020/07/17 10:32]
sboelsing ↷ Seite von bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:transport_per_lkw:ausnahme_transport_nds nach bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:ausnahme_transport_nds verschoben
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:ausnahme_transport_nds [2021/01/11 09:00]
sboelsing
Zeile 1: Zeile 1:
-====== Ausnahmeregelung für Kalamitätsholz in Niedersachsen bis Ende 2020 ======+====== Ausnahmeregelung für Kalamitätsholz in Niedersachsen bis Ende 2021 ======
  
-In Niedersachsen gelten seit dem Sturm Friederike  Sonderregelungen für den Transport von Kalamitätsholz und sekundärem Schadholz. Demnach kann die Beladung von LKWs bis zu einem Gesamtgewicht von 44 t erfolgen. Die Erlasslage wird wie folgt beschrieben:+In Niedersachsen gelten seit dem Sturm Friederike  Sonderregelungen für den Transport von Kalamitätsholz und sekundärem Schadholz. Demnach kann die Beladung von LKWs bis zu einem Gesamtgewicht von 44 t erfolgen. Die Ausnahmegenehmigung der 44t-Regelung wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. .Die Erlasslage wird wie folgt beschrieben:
  
-//Verlängerung des Erlasses vom 19.12.2018 mit gleichem Aktenzeichen: Modifikation des Erlasses vom 20.12.2019 mit gleichem Aktenzeichen://+//Verlängerung des Erlasses vom 19.12.2018 mit gleichem Aktenzeichen: Modifikation des Erlasses vom 20.12.2019 mit gleichem Aktenzeichen, Verlängerung des Erlasses vom 01.07.2020 mit gleichem Aktenzeichen://
  
-//Transport von Windwurfholz (Kalamitätsholz), Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO und Erlaubnisse nach S 29 Abs. 3 StVO//+//Transport von Windwurfholz (Kalamitätsholz), Erlaubnis nach S 29 Abs. 3 StVO//
  
 //…Die Verkehrsbehörden des Landes Niedersachsen werden daher ermächtigt, für die Transporte von Windwurfholz und sekundärem Schadholz// //…Die Verkehrsbehörden des Landes Niedersachsen werden daher ermächtigt, für die Transporte von Windwurfholz und sekundärem Schadholz//
Zeile 11: Zeile 11:
 //aus den Windwurfgebieten zu zentralen Lager- und Umschlagplätzen und zu Holz verarbeitenden Betrieben **bis zum%% 31. Dezember 2020%%** befristete Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 44,00 t für eine Fahrzeugkombination zu erteilen, auch wenn teilbare Ladung (Kalamitätsholz) transportiert werden soll.  Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.  Auf die Zuständigkeit gem. S 68 StVZO wird hingewiesen.  Die Modifikation beinhaltet die Aufnahme Hamburgs sowie eine Verlängerung der Landesregelungen der Länder Sachsen-Anhalt sowie Thüringen.     // //aus den Windwurfgebieten zu zentralen Lager- und Umschlagplätzen und zu Holz verarbeitenden Betrieben **bis zum%% 31. Dezember 2020%%** befristete Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 44,00 t für eine Fahrzeugkombination zu erteilen, auch wenn teilbare Ladung (Kalamitätsholz) transportiert werden soll.  Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.  Auf die Zuständigkeit gem. S 68 StVZO wird hingewiesen.  Die Modifikation beinhaltet die Aufnahme Hamburgs sowie eine Verlängerung der Landesregelungen der Länder Sachsen-Anhalt sowie Thüringen.     //
  
-Der aktuell gültige Erlass ist als PDF hier angefügt.+Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Modalitäten und Ausdehnungen auf das Gebiet anderer Länder siehe Anlage. 
 + 
 +Gleichzeitig gilt eine **allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot **gem. § 30 Abs. 3 und Abs. 4 StVO, die in einem gesonderten Erlass geregelt ist, **für alle Beförderungen von Kalamitätsholz bis zum 31.12.2021 aus folgenden betroffenen Gebieten in Niedersachsen: ** 
 + 
 +  * Landkreis Goslar, 
 +  * Landkreis Göttingen, 
 +  * Landkreis Hameln-Pyrmont, 
 +  * Landkreis Helmstedt, 
 +  * Landkreis Hildesheim, 
 +  * Landkreis Holzminden, 
 +  * Landkreis Northeim, 
 +  * Landkreis Schaumburg, 
 +  * Landkreis Wolfenbüttel, 
 +  * Landkreis Osnabrück, 
 +  * Stadt Salzgitter und 
 +  * Region Hannover 
 + 
 +Die aktuell gültigen Erlasse sind als PDF hier angefügt. 
  
-{{:bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:nds._windwurf-_kamalitaetsholzerlass_2020.pdf|Niedersächsischer Windwurf - Kalamitätserlass 2020}}