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bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:ausnahme_transport_nds [2020/07/17 10:16] sboelsing angelegt |
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====== Ausnahmeregelung für Kalamitätsholz in Niedersachsen ====== | ====== Ausnahmeregelung für Kalamitätsholz in Niedersachsen bis Ende 2021 ====== |
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In Niedersachsen gelten seit dem Sturm Friederike Sonderregelungen für den Transport von Kalamitätsholz und sekundärem Schadholz. Demnach kann die Beladung von LKWs bis zu einem Gesamtgewicht von 44 t erfolgen. Die Erlasslage wird wie folgt beschrieben: | Aktenzeichen 43-30021/3412/0001 |
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//Verlängerung des Erlasses vom 19.12.2018 mit gleichem Aktenzeichen: Modifikation des Erlasses vom 20.12.2019 mit gleichem Aktenzeichen:// | In Niedersachsen gelten seit dem Sturm Friederike Sonderregelungen für den Transport von Kalamitätsholz und sekundärem Schadholz. Demnach kann die Beladung von LKWs bis zu einem Gesamtgewicht von 44 t erfolgen. Die Ausnahmegenehmigung der 44t-Regelung wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. .Die Erlasslage wird wie folgt beschrieben: |
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//Transport von Windwurfholz (Kalamitätsholz), Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO und Erlaubnisse nach S 29 Abs. 3 StVO// | //Verlängerung des Erlasses vom 19.12.2018 mit gleichem Aktenzeichen: Modifikation des Erlasses vom 20.12.2019 mit gleichem Aktenzeichen, Verlängerung des Erlasses vom 01.07.2020 mit gleichem Aktenzeichen:// |
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//…Die Verkehrsbehörden des Landes Niedersachsen werden daher ermächtigt, Ausnahmegenehmigungen/Erlaubnisse für die Transporte von Windwurfholz und sekundärem Schadholz// | //Transport von Windwurfholz (Kalamitätsholz), Erlaubnis nach S 29 Abs. 3 StVO// |
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//aus den Windwurfgebieten zu zentralen Lager- und Umschlagplätzen und zu Holz verarbeitenden Betrieben **__bis zum%% 31. Dezember 2020%%//__** | //…Die Verkehrsbehörden des Landes Niedersachsen werden daher ermächtigt, für die Transporte von Windwurfholz und sekundärem Schadholz// |
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//befristete Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 44,00 t für eine Fahrzeugkombination zu erteilen, auch wenn teilbare Ladung (Kalamitätsholz) transportiert werden soll.// | //aus den Windwurfgebieten zu zentralen Lager- und Umschlagplätzen und zu Holz verarbeitenden Betrieben **bis zum%% 31. Dezember 2020%%** befristete Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 44,00 t für eine Fahrzeugkombination zu erteilen, auch wenn teilbare Ladung (Kalamitätsholz) transportiert werden soll. Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Auf die Zuständigkeit gem. S 68 StVZO wird hingewiesen. Die Modifikation beinhaltet die Aufnahme Hamburgs sowie eine Verlängerung der Landesregelungen der Länder Sachsen-Anhalt sowie Thüringen. // |
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//Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.// | Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Modalitäten und Ausdehnungen auf das Gebiet anderer Länder siehe Anlage unten. |
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//Auf die Zuständigkeit gem. S 68 StVZO wird hingewiesen.// | Gleichzeitig gilt eine **allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot **gem. § 30 Abs. 3 und Abs. 4 StVO, die in einem gesonderten Erlass geregelt ist, **für alle Beförderungen von Kalamitätsholz bis zum 31.12.2021 aus folgenden betroffenen Gebieten in Niedersachsen: ** |
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| * Landkreis Goslar, |
| * Landkreis Göttingen, |
| * Landkreis Hameln-Pyrmont, |
| * Landkreis Helmstedt, |
| * Landkreis Hildesheim, |
| * Landkreis Holzminden, |
| * Landkreis Northeim, |
| * Landkreis Schaumburg, |
| * Landkreis Wolfenbüttel, |
| * Landkreis Osnabrück, |
| * Stadt Salzgitter und |
| * Region Hannover |
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| Die aktuell gültigen Erlasse sind als PDF hier angefügt. |
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| {{:bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:nds._windwurf-_kamalitaetsholzerlass_2021.pdf|Windwurf-Kalamitätsholzerlass 2021}} |
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| {{:bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:201222_mw_ausnahme_erlass_sonn-_u._feiertagsfahrverbot_kalamitaetsholz.pdf|Erlass Ausnamhe des Sonn- und Feiertagsfahrverbots 2021}} |
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//Die Modifikation beinhaltet die Aufnahme Hamburgs sowie eine Verlängerung der Landesregelungen der Länder Sachsen-Anhalt sowie Thüringen.// | |
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Der aktuelle gültige Erlass ist als PDF hier angefügt. | |