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bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:ausnahme_transport_nds [2020/07/17 10:21]
sboelsing
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:ausnahme_transport_nds [2021/01/11 09:08] (aktuell)
sboelsing
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-====== Ausnahmeregelung für Kalamitätsholz in Niedersachsen ======+====== Ausnahmeregelung für Kalamitätsholz in Niedersachsen bis Ende 2021  ======
  
-In Niedersachsen gelten seit dem Sturm Friederike  Sonderregelungen für den Transport von Kalamitätsholz und sekundärem Schadholz. Demnach kann die Beladung von LKWs bis zu einem Gesamtgewicht von 44 t erfolgen. Die Erlasslage wird wie folgt beschrieben:+Aktenzeichen 43-30021/3412/0001
  
-//Verlängerung des Erlasses vom 19.12.2018 mit gleichem Aktenzeichen: Modifikation des Erlasses vom 20.12.2019 mit gleichem Aktenzeichen://+In Niedersachsen gelten seit dem Sturm Friederike  Sonderregelungen für den Transport von Kalamitätsholz und sekundärem SchadholzDemnach kann die Beladung von LKWs bis zu einem Gesamtgewicht von 44 t erfolgenDie Ausnahmegenehmigung der 44t-Regelung wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. .Die Erlasslage wird wie folgt beschrieben:
  
-//Transport von Windwurfholz (Kalamitätsholz), Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO und Erlaubnisse nach S 29 Abs. 3 StVO//+//Verlängerung des Erlasses vom 19.12.2018 mit gleichem Aktenzeichen: Modifikation des Erlasses vom 20.12.2019 mit gleichem Aktenzeichen, Verlängerung des Erlasses vom 01.07.2020 mit gleichem Aktenzeichen:// 
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 +//Transport von Windwurfholz (Kalamitätsholz), Erlaubnis nach S 29 Abs. 3 StVO//
  
 //…Die Verkehrsbehörden des Landes Niedersachsen werden daher ermächtigt, für die Transporte von Windwurfholz und sekundärem Schadholz// //…Die Verkehrsbehörden des Landes Niedersachsen werden daher ermächtigt, für die Transporte von Windwurfholz und sekundärem Schadholz//
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 //aus den Windwurfgebieten zu zentralen Lager- und Umschlagplätzen und zu Holz verarbeitenden Betrieben **bis zum%% 31. Dezember 2020%%** befristete Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 44,00 t für eine Fahrzeugkombination zu erteilen, auch wenn teilbare Ladung (Kalamitätsholz) transportiert werden soll.  Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.  Auf die Zuständigkeit gem. S 68 StVZO wird hingewiesen.  Die Modifikation beinhaltet die Aufnahme Hamburgs sowie eine Verlängerung der Landesregelungen der Länder Sachsen-Anhalt sowie Thüringen.     // //aus den Windwurfgebieten zu zentralen Lager- und Umschlagplätzen und zu Holz verarbeitenden Betrieben **bis zum%% 31. Dezember 2020%%** befristete Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 44,00 t für eine Fahrzeugkombination zu erteilen, auch wenn teilbare Ladung (Kalamitätsholz) transportiert werden soll.  Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.  Auf die Zuständigkeit gem. S 68 StVZO wird hingewiesen.  Die Modifikation beinhaltet die Aufnahme Hamburgs sowie eine Verlängerung der Landesregelungen der Länder Sachsen-Anhalt sowie Thüringen.     //
  
-Der aktuelle gültige Erlass ist als PDF hier angefügt.+Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Modalitäten und Ausdehnungen auf das Gebiet anderer Länder siehe Anlage unten. 
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 +Gleichzeitig gilt eine **allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot **gem. § 30 Abs. 3 und Abs. 4 StVO, die in einem gesonderten Erlass geregelt ist, **für alle Beförderungen von Kalamitätsholz bis zum 31.12.2021 aus folgenden betroffenen Gebieten in Niedersachsen: ** 
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 +  * Landkreis Goslar, 
 +  * Landkreis Göttingen, 
 +  * Landkreis Hameln-Pyrmont, 
 +  * Landkreis Helmstedt, 
 +  * Landkreis Hildesheim, 
 +  * Landkreis Holzminden, 
 +  * Landkreis Northeim, 
 +  * Landkreis Schaumburg, 
 +  * Landkreis Wolfenbüttel, 
 +  * Landkreis Osnabrück, 
 +  * Stadt Salzgitter und 
 +  * Region Hannover 
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 +Die aktuell gültigen Erlasse sind als PDF hier angefügt. 
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 +{{:bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:nds._windwurf-_kamalitaetsholzerlass_2021.pdf|Windwurf-Kalamitätsholzerlass 2021}} 
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 +{{:bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:201222_mw_ausnahme_erlass_sonn-_u._feiertagsfahrverbot_kalamitaetsholz.pdf|Erlass Ausnamhe des Sonn- und Feiertagsfahrverbots 2021}} 
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