Transport

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Ausnahmeregelung für Kalamitätsholz in Niedersachsen

In Niedersachsen gelten seit dem Sturm Friederike Sonderregelungen für den Transport von Kalamitätsholz und sekundärem Schadholz. Demnach kann die Beladung von LKWs bis zu einem Gesamtgewicht von 44 t erfolgen. Die Erlasslage wird wie folgt beschrieben:

Verlängerung des Erlasses vom 19.12.2018 mit gleichem Aktenzeichen: Modifikation des Erlasses vom 20.12.2019 mit gleichem Aktenzeichen:

Transport von Windwurfholz (Kalamitätsholz), Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO und Erlaubnisse nach S 29 Abs. 3 StVO

…Die Verkehrsbehörden des Landes Niedersachsen werden daher ermächtigt, für die Transporte von Windwurfholz und sekundärem Schadholz

aus den Windwurfgebieten zu zentralen Lager- und Umschlagplätzen und zu Holz verarbeitenden Betrieben bis zum 31. Dezember 2020 befristete Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 44,00 t für eine Fahrzeugkombination zu erteilen, auch wenn teilbare Ladung (Kalamitätsholz) transportiert werden soll. Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Auf die Zuständigkeit gem. S 68 StVZO wird hingewiesen. Die Modifikation beinhaltet die Aufnahme Hamburgs sowie eine Verlängerung der Landesregelungen der Länder Sachsen-Anhalt sowie Thüringen.

Der aktuell gültige Erlass ist als PDF hier angefügt.

Niedersächsischer Windwurf - Kalamitätserlass 2020