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- | ====== Ausnahmeregelung für Kalamitätsholz in Niedersachsen bis Ende 2021 ====== | + | ====== Ausnahmeregelung für Kalamitätsholz in Niedersachsen bis Ende 2021 ====== |
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+ | Aktenzeichen 43-30021/ | ||
In Niedersachsen gelten seit dem Sturm Friederike | In Niedersachsen gelten seit dem Sturm Friederike | ||
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//aus den Windwurfgebieten zu zentralen Lager- und Umschlagplätzen und zu Holz verarbeitenden Betrieben **bis zum%% 31. Dezember 2020%%** befristete Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 44,00 t für eine Fahrzeugkombination zu erteilen, auch wenn teilbare Ladung (Kalamitätsholz) transportiert werden soll. Für Industrierestholz, | //aus den Windwurfgebieten zu zentralen Lager- und Umschlagplätzen und zu Holz verarbeitenden Betrieben **bis zum%% 31. Dezember 2020%%** befristete Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 44,00 t für eine Fahrzeugkombination zu erteilen, auch wenn teilbare Ladung (Kalamitätsholz) transportiert werden soll. Für Industrierestholz, | ||
- | Für Industrierestholz, | + | Für Industrierestholz, |
Gleichzeitig gilt eine **allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot **gem. § 30 Abs. 3 und Abs. 4 StVO, die in einem gesonderten Erlass geregelt ist, **für alle Beförderungen von Kalamitätsholz bis zum 31.12.2021 aus folgenden betroffenen Gebieten in Niedersachsen: | Gleichzeitig gilt eine **allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot **gem. § 30 Abs. 3 und Abs. 4 StVO, die in einem gesonderten Erlass geregelt ist, **für alle Beförderungen von Kalamitätsholz bis zum 31.12.2021 aus folgenden betroffenen Gebieten in Niedersachsen: | ||
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Die aktuell gültigen Erlasse sind als PDF hier angefügt. | Die aktuell gültigen Erlasse sind als PDF hier angefügt. | ||
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