Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:ausnahme_transport_nds [2021/01/11 09:00]
sboelsing
bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:ausnahme_transport_nds [2021/01/11 09:08] (aktuell)
sboelsing
Zeile 1: Zeile 1:
-====== Ausnahmeregelung für Kalamitätsholz in Niedersachsen bis Ende 2021 ======+====== Ausnahmeregelung für Kalamitätsholz in Niedersachsen bis Ende 2021  ====== 
 + 
 +Aktenzeichen 43-30021/3412/0001
  
 In Niedersachsen gelten seit dem Sturm Friederike  Sonderregelungen für den Transport von Kalamitätsholz und sekundärem Schadholz. Demnach kann die Beladung von LKWs bis zu einem Gesamtgewicht von 44 t erfolgen. Die Ausnahmegenehmigung der 44t-Regelung wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. .Die Erlasslage wird wie folgt beschrieben: In Niedersachsen gelten seit dem Sturm Friederike  Sonderregelungen für den Transport von Kalamitätsholz und sekundärem Schadholz. Demnach kann die Beladung von LKWs bis zu einem Gesamtgewicht von 44 t erfolgen. Die Ausnahmegenehmigung der 44t-Regelung wurde bis zum 31.12.2021 verlängert. .Die Erlasslage wird wie folgt beschrieben:
Zeile 11: Zeile 13:
 //aus den Windwurfgebieten zu zentralen Lager- und Umschlagplätzen und zu Holz verarbeitenden Betrieben **bis zum%% 31. Dezember 2020%%** befristete Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 44,00 t für eine Fahrzeugkombination zu erteilen, auch wenn teilbare Ladung (Kalamitätsholz) transportiert werden soll.  Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.  Auf die Zuständigkeit gem. S 68 StVZO wird hingewiesen.  Die Modifikation beinhaltet die Aufnahme Hamburgs sowie eine Verlängerung der Landesregelungen der Länder Sachsen-Anhalt sowie Thüringen.     // //aus den Windwurfgebieten zu zentralen Lager- und Umschlagplätzen und zu Holz verarbeitenden Betrieben **bis zum%% 31. Dezember 2020%%** befristete Ausnahmegenehmigungen nach S 70 Abs. 1 Nr. 2 StVZO bis zu einem Gesamtgewicht von maximal 44,00 t für eine Fahrzeugkombination zu erteilen, auch wenn teilbare Ladung (Kalamitätsholz) transportiert werden soll.  Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt.  Auf die Zuständigkeit gem. S 68 StVZO wird hingewiesen.  Die Modifikation beinhaltet die Aufnahme Hamburgs sowie eine Verlängerung der Landesregelungen der Länder Sachsen-Anhalt sowie Thüringen.     //
  
-Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Modalitäten und Ausdehnungen auf das Gebiet anderer Länder siehe Anlage.+Für Industrierestholz, insbesondere Sägeholz, Hackschnitzel sowie aufbereitete Schnittware, werden keine Ausnahmegenehmigungen erteilt. Modalitäten und Ausdehnungen auf das Gebiet anderer Länder siehe Anlage unten.
  
 Gleichzeitig gilt eine **allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot **gem. § 30 Abs. 3 und Abs. 4 StVO, die in einem gesonderten Erlass geregelt ist, **für alle Beförderungen von Kalamitätsholz bis zum 31.12.2021 aus folgenden betroffenen Gebieten in Niedersachsen: ** Gleichzeitig gilt eine **allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot **gem. § 30 Abs. 3 und Abs. 4 StVO, die in einem gesonderten Erlass geregelt ist, **für alle Beförderungen von Kalamitätsholz bis zum 31.12.2021 aus folgenden betroffenen Gebieten in Niedersachsen: **
Zeile 29: Zeile 31:
  
 Die aktuell gültigen Erlasse sind als PDF hier angefügt. Die aktuell gültigen Erlasse sind als PDF hier angefügt.
 +
 +{{:bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:nds._windwurf-_kamalitaetsholzerlass_2021.pdf|Windwurf-Kalamitätsholzerlass 2021}}
 +
 +{{:bwl_recht_politik:gueter_u_dl:transport:201222_mw_ausnahme_erlass_sonn-_u._feiertagsfahrverbot_kalamitaetsholz.pdf|Erlass Ausnamhe des Sonn- und Feiertagsfahrverbots 2021}}