Umweltschadensversicherung
Die Umweltschadensversicherung verdankt ihre Existenz dem Umweltschadensgesetz von 2017. Danach haftet jeder für Schäden in der Umwelt, für die er verantwortlich ist. Dazu zählen z.B. die Wiederherstellungskosten zur Beseitigung des Schadens in Verbindung mit Kosten für die Begutachtung.
Da Waldbesitzer per definitionem in der Umwelt wirtschaften, besteht durchaus ein gewisses Risiko, das durch die forstwirtschaftlichen Maßnahmen ein Umweltschaden eintritt. Wie hoch dieses Risiko wirklich ist, sollte jeder Waldbesitzer selbst abschätzen. Wesentliche Faktoren dazu sind die Nähe der Forstbetriebs zu geschützten Flächen und zu Gewässern, die Häufigkeit des Umgangs mit Gefahrstoffen und die Art der genutzten Anlagen und Maschinen.
Die Versicherungsleistungen beinhalten
- Prüfung der gesetzlichen Pflichten des Versicherungsnehmers
- Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme
- Übernahme berechtigter Sanierungs- und Kostentragungspflichten
- Erstattung anfallender Gutachter- und Sachverständigenkosten
- Übernahme der Kosten des Verwaltungsverfahrens und eines eventuellen Gerichtsverfahrens. [1]