Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
Ein Vermögensschaden ist ein ökonomisch messbarer Schaden, der aber kein Personen- oder Sachschaden ist. Er kann u.a. durch zu späte Informationsweitergabe oder Fehlinformationen entstehen. Z.B. entsteht ein Vermögensschaden, wenn ein Forstwirtschaftlicher Zusammenschluss seine Mitglieder zu spät über eine drohende Kalamität informiert und damit den Waldbesitzern keine Zeit mehr bleibt, entsprechende Gegenmaßnahmen einzuleiten, um den Schaden zu verhindern oder zu minimieren. Umgekehrt tritt ebenfalls ein Vermögensschaden ein, wenn der FWZ seine Mitglieder rechtzeitig über eine drohende Kalamität informiert, die Waldbesitzer eine entsprechenden Aufwand für Gegenmaßnahmen einsetzen, die angekündigte Kalamität aber gar nicht eintritt.
Treten Vermögensschäden aufgrund von fahrlässigem Verhalten auf und werden entsprechende Schadensersatzforderungen an einen FWZ oder seine Angestellten gestellt, so leistet die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung dem Geschädigten im Rahmen der vereinbarten Konditionen Ersatz.
Für einen FWZ bietet eine Vermögensschaden-Haftpflicht folgende Leistungen
Versicherung von operativen und leitenden Tätigkeiten gemäß Satzung
Eigenschadendeckung: Versicherungsschutz besteht auch für den Fall, dass Organe oder Personen wegen eines Verstoßes bei Ausübung satzungsgemäßer Tätigkeit vom Versicherungsnehmer für einen Vermögensschaden in Anspruch genommen werden.
Passiver Rechtsschutz: Versicherungsschutz besteht auch für den Fall, dass der Versicherungsnehmer zu Unrecht wegen eines Vermögensschadens in Anspruch genommen wird. In diesem Fall wehrt die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung die unberechtigten Ansprüche für den Versicherungsnehmer ab. [1]