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bwl_recht_politik:org_u_verw:buero_u_mitglieder:buero_u_mitglieder_informationsmanagement [2020/10/10 00:59] 127.0.0.1 Externe Bearbeitung |
bwl_recht_politik:org_u_verw:buero_u_mitglieder:buero_u_mitglieder_informationsmanagement [2020/10/15 11:53] (aktuell) iehrhardt |
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Für die betriebliche Informationsbereitstellung (internen und extern) sind Zuständigkeiten zu definieren, die die Beschaffung und Archivierung der Informationen zuständig sind. Wenn der Personenkreis nicht sinnvoll begrenzt werden kann, dann muss ein transparentes und nachvollziehbares Ablagesystem etabliert werden, damit die Informationen in der Aktenstruktur platziert und wiedergefunden werden können. Ein wesentlicher Vorteil davon ist, dass bei Personalwechseln der Informationsverlust begrenzt wird. [1] | Für die betriebliche Informationsbereitstellung (internen und extern) sind Zuständigkeiten zu definieren, die die Beschaffung und Archivierung der Informationen zuständig sind. Wenn der Personenkreis nicht sinnvoll begrenzt werden kann, dann muss ein transparentes und nachvollziehbares Ablagesystem etabliert werden, damit die Informationen in der Aktenstruktur platziert und wiedergefunden werden können. Ein wesentlicher Vorteil davon ist, dass bei Personalwechseln der Informationsverlust begrenzt wird. [1] | ||
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===== Quellen ===== | ===== Quellen ===== | ||
- | %%[1] Oesten, G., und A. Roeder. // | + | %%[1] Oesten, G., und A. Roeder. // |
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