Waldbau in Schutzgebieten, auf Sonderstandorten und mit gefährdeten Arten

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Waldbau in Schutzgebieten und auf Sonderstandorten

Managementplanung in Schutzgebieten

Damit den Schutzzielen und der Statussicherung entsprochen werden kann, werden Managementpläne oder Grundsätze zur Bewirtschaftung dieser Gebiete verfasst. Der Begriff Managementplanung wird direkt verknüpft mit Maßnahmen in FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten [1]. Dort wird in der Folge einer Inventur der aktuelle IST-Zustand mit dem SOLL-Zustand verglichen. Abhängig von den dort ermittelten Unterschieden werden Maßnahmen entwickelt um diese zu überwinden. Die Entscheidung über die Aufstellung von Managementplänen trifft der jeweilige Mitgliedsstaat in der europäischen Union [2]. Eine Managementplanung umfasst nach [2] die folgenden Schritte:

  1. Bestandsbeschreibung der Schutzgüter,
  2. Identifizierung von Defiziten durch Soll-Ist-Abgleich (Defizite der Schutzgüter),
  3. Analyse der Ursachen für Defizite/ Gefährdungen (Auswirkungen und Nutzungen),
  4. Identifizierung geeigneter und notwendiger Maßnahmen (Priorisiertes Maßnahmenprogramm).

Hierbei werden in Schritt 2 Defizite der Schutzgüter ermittelt, in Schritt 3 Auswirkungen der Nutzungen beschrieben und in Schritt 4 ein priorisiertes Maßnahmenprogramm für das Gebiet festgelegt

[1] NATURA (2000).

[2] Bundesamt für Naturschutz (2017), Online auf bfn.de, Zugriff am 20. Juni 2018.