Waldbau in Schutzgebieten, auf Sonderstandorten und mit gefährdeten Arten

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Managementplanung in Schutzgebieten

moor_und_heide.jpg Damit den Schutzzielen und der Statussicherung entsprochen werden kann, werden Managementpläne oder Grundsätze zur Bewirtschaftung von Schutzgebieten verfasst. Der Begriff Managementplanung wird direkt mit Maßnahmen in FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten verknüpft [1]. Dort wird in der Folge einer Inventur der aktuelle IST-Zustand mit dem SOLL-Zustand verglichen. Abhängig von den dort ermittelten Unterschieden werden Maßnahmen entwickelt um diese zu überwinden. Die Entscheidung über die Aufstellung von Managementplänen trifft der jeweilige Mitgliedsstaat in der europäischen Union [2]. Eine Managementplanung umfasst nach [3] die folgenden Schritte:

  1. Bestandsbeschreibung der Schutzgüter,
  2. Identifizierung von Defiziten durch Soll-Ist-Abgleich (Defizite der Schutzgüter),
  3. Analyse der Ursachen für Defizite/ Gefährdungen (Auswirkungen und Nutzungen),
  4. Identifizierung geeigneter und notwendiger Maßnahmen (Priorisiertes Maßnahmenprogramm).

Hierbei werden in Schritt 2 Defizite der Schutzgüter ermittelt, in Schritt 3 Auswirkungen der Nutzungen beschrieben und in Schritt 4 ein priorisiertes Maßnahmenprogramm für das Gebiet festgelegt

[1] NATURA 2000, Online auf bmu.de, Zugriff am 16.09.2020

[2] NATURA 2000 GEBIETSMANAGEMENT (Artikel 6 der Habitat-Richtlinie), Online auf ec.europa.eu, Zugriff am 16.09.2020

[3] Anforderungen an die Managementpläne für Natura 2000-Gebiete, Online auf bfn.de, Zugriff am 16.09.2020