Waldbau in Schutzgebieten, auf Sonderstandorten und mit gefährdeten Arten

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Managementplanung in Schutzgebieten

moor_und_heide.jpg Damit den Schutzzielen und der Statussicherung in Schutzgebieten entsprochen werden kann, werden Managementpläne oder Grundsätze zur Bewirtschaftung für diese Gebiete verfasst. Der Begriff Managementplanung wird direkt mit Maßnahmen in FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten verknüpft [1]. Dort wird in der Folge einer Inventur der aktuelle IST-Zustand mit dem SOLL-Zustand verglichen. Abhängig von den dort ermittelten Unterschieden werden Maßnahmen entwickelt um diese zu überwinden. Die Entscheidung über die Aufstellung von Managementplänen trifft der jeweilige Mitgliedsstaat in der europäischen Union [2]. Eine Managementplanung umfasst nach [3] die folgenden Schritte:

  1. Bestandsbeschreibung der Schutzgüter,
  2. Identifizierung von Defiziten durch Soll-Ist-Abgleich (Defizite der Schutzgüter),
  3. Analyse der Ursachen für Defizite/ Gefährdungen (Auswirkungen und Nutzungen),
  4. Identifizierung geeigneter und notwendiger Maßnahmen (Priorisiertes Maßnahmenprogramm).

Hierbei werden in Schritt 2 Defizite der Schutzgüter ermittelt, in Schritt 3 Auswirkungen der Nutzungen beschrieben und in Schritt 4 ein priorisiertes Maßnahmenprogramm für das Gebiet festgelegt.

Alle Flächen, die als FFH-Gebiete ausgewiesen wurden, müssen zusätzlich mit einem in Deutschland rechtlich gültigen Schutzstatus versehen werden. Deswegen werden im allgemeinen für FFH-Gebiete zusätzlich Naturschutzgebiets- oder Landschaftsschutzgebietsverordnungen erlassen, mit denen die Gebiete den jeweilgen Schutzstatus bekommen.

[1] NATURA 2000, Online auf bmu.de, Zugriff am 16.09.2020

[2] NATURA 2000 GEBIETSMANAGEMENT (Artikel 6 der Habitat-Richtlinie), Online auf ec.europa.eu, Zugriff am 16.09.2020

[3] Anforderungen an die Managementpläne für Natura 2000-Gebiete, Online auf bfn.de, Zugriff am 16.09.2020