Sonderstandorte nach Bundeswaldgesetz §30

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Weichholzauwälder

Weichholzauen werden von Weidenarten, Pappeln und Erlenarten dominiert. Vereinzelt kommen auch Arten der Hartholzauen wie Stieleiche und Eschen vor. Nadelbäume sind nicht Teil der Weichholzaue.

Charakteristisch für Auwälder sind mehrtägige bis mehrwöchige Überflutungsperioden, die auch mehrfach im Jahr auftreten können. Weichholzauen sind an naturnahen Fließgewässern meist der gewässernächste Waldtyp, an den sich die weniger oft überflutete Hartholzaue anschließt. Auwälder sollten nicht mit ebenfalls sehr feuchten Bruchwäldern verwechselt werden. Durch Hochwasserschutzmaßnahmen und Trockenjahre treten Überflutungen der Weichholzauen heute weniger oft auf.

Weil das Holz der Weichholzauenarten im Allgemeinen nicht besonders wertvoll ist, wurden Weichholzauen selten unter dem Gesichtspunkt der Holzerzeugung bewirtschaftet. Hier treten andere Ziele wie Uferschutz, Bodenschutz und Naturschutz in den Vordergrund. Eine Beeinträchtigung des Sonderstandortes durch Befahrung zum Zwecke der Holzernte tritt dann kaum ein.

In der Vergangenheit sind Weichholzauen auch mit Pappelhybriden aufgeforstet worden, um auf diesem Standort wertvolleres Holz zu erzeugen. Die Pappeln erreichen dabei erhebliche Dimensionen, so dass zum Zwecke der Rückung bei der Holzernte schwere Maschinen mit Seilzügen eingesetzt werden. Muss die Weichholzaue befahren werden, so ist darauf zu achten, dass keine Bodenschäden durch Verdichtung oder Quetschung eintreten. Da Böden der Weichholzauen oft einen hohen Sandanteil haben, trocknen sie nach Überflutungen schnell wieder ab. Im Einzelfall ist die tatsächliche Befahrbarkeit zu prüfen.

Die künstliche Einbringung biotopfremder Gehölze sollte zukünftig unterbleiben.

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