Rund um die Jagd

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Waldfreundliche Jagdpachtverträge für genossenschaftliche Jagdbezirke

Der Deutsche Forstwirtschaftrat hat ein Kompendium erstellt, das verschiedene Formulierungshilfen und Bausteine enthält, die Waldbesitzenden und Jagdpächtern im Rahmen gesetzer Spielräume bei der Formulierung von Inhalten der Jagdpachverträge helfen können. da die Jagdgenossenschaft als Verpächter mit dem Pächter den Vertrag abschließt, sollten die Waldbesitzenden Mitglieder der Jagdgenossenschaft ihre Interessen dem verhandelnden Vorstand deutlich machen, damit dieser im Sinner der Waldbesitzenden verhandelt.

Zum Zwecke des Waldschutzes werden zunächst einige Grundsätze genannt:

  1. Die Vermeidung von Wildschäden am Wald als Zielsetzung: Dazu sind die forstwirtschaftlichen Ziele der Walsbesitzenden zu definieren und als Vorgabe in die Verhandlungen mitzunehmen.
  2. Die Verpachtung an lokal ansässige Pächter statt an ortsfremde Jäger hat in der Vergangenheit oftmals bessere Ergebnisse bei der Berücksichtigung der waldbaulichen Zielsetzungen erbracht. Die Höhe der Jagdpacht sollte eher zweitrangig sein.
  3. Der Jagdpachtverrag sollte die tatsächlichen Einflussmöglichkeiten des Pächters auf die Wildbestände berücksichtigen.
  4. Sollte sich aktuell kein Pächter finden, kann die Jagdgenossenschaft die Jagd auch eigenverantwortlich in Eigenbewirtschaftung zumindest zeitweise ausüben.

Vorschläge zur inhaltlichen Ausgestaltung von Jagdpachtverträgen

[1] Hardt, Ulrich 2020: Wildschäden vermeiden auch ohne Eigenjagdbezirk, Holz-Zentralblatt Nr. 39/2020, S. 710.