Eventuell zu beteiligende Behörden
Baden-Württemberg & Rheinland-Pfalz: Meldung an Forstämter
In den beiden Bundesländern ist eine Groberhebung der Sturmholzmenge (innerhalb der ersten 24 Stunden) gewünscht, um einen Überblick über die Ausmaße der Sturmschäden zu erhalten. Auf Basis dessen sollen fundierte Informationen an die Öffentlichkeit sowie an die politischen Entscheidungsträger erfolgen. Letzteres ist insofern von besonderer Bedeutung, als die Politik Maßnahmenpakete zur Unterstützung initiieren kann. [1]
Quellen:
[1] Schadenserhebung nach Sturmereignissen, Online auf waldwissen.net, Zugriff am 24.09.2020