Schutz vor Schälschäden
Schälschäden werden meist vom Rotwild in Fichten-, Tannen- oder Buchenbeständen verursacht, die sich im Stangenholz (BHD (Stammdurchmesser auf Brusthöhe) 7 bis 20 cm) oder geringem Baumholzstadium (BHD 21-35 cm) befinden. Dabei wird die festanhaftende Borke im Winter abgeknabbert oder im Sommer in langen Streifen vom Baum abgezogen. Gründe für dieses Verhalten können Nahrungsmangel oder auch Langeweile sein. Die dann ungeschützten Stellen dienen Pilzen als Einfallstor, welche wiederum die unteren wertvollsten Stammteile erheblich schädigen und z.B. bei Fichte zu Rotfäule führen.
Schälschäden gehören bis zu einem gewissen Maße zum Ökosystem Wald dazu. Nimmt die Wildpopulation überhand, nehmen auch die Schälschäden unverhältnismäßig stark zu. Waldbesitzer sollten sich rechtzeitig mit den zuständigen Jägern in Verbindung setzen und auf eine angemessene Wilddichte oder Bejagungsschwerpunkte drängen. Führt dieses zu keinem befriedigenden Ergebnis, kann der Waldbesitzer durch technische Maßnahmen seine Bäume vor Schälschäden schützen.
- Grüneinband: Durch Herunterbiegen und Fixierung von Ästen mittels Draht bis zu einer Höhe von zwei Metern wird der Stamm vor dem Äser (Maul) des Wildes abgeschirmt (Kosten ca. 3 € pro Baum).
- Abgeschnittene Äste werden um den Stamm herumgestellt und mit Draht fixiert.
- Anregung des Harzflusses durch kleine Verletzungen am Stamm. Aber Vorsicht: Das Kambium (Gewebeschicht, die bei Pflanzen für das Dickenwachstum verantwortlich ist) darf dabei nicht verletzt werden.
- Bestreichen des Stammes mit dem Pflanzenschutzmittel „Wöbra“. Bei dieser Methode müssen die Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes beachtet werden. Außerdem enthält das Streichmittel Sand, der bei zukünftigen Sägearbeiten zu erhöhtem Verschleiß an der Kette führt. (Kosten ca. 3,25 € pro Baum)
Der Einsatz von Netzhosen wird nicht empfohlen, da diese relativ teuer sind (ca. 7,50 € pro Baum), leicht einwachsen und dann den Stamm entwerten.
Quellen:
[1] Hatesohl, Lennart 2019: Das hilft gegen Fegen und Schälen, Land & Forst Nr. 50/2019 S. 52.