Schäden am Wald durch zu hohe Schalenwildbestände können erhebliche Ausmaße annehmen. Z.B. entwertet das Abschälen der Rinde durch das Rot- und Damwild am unteren Stamm den dicksten und meist auch qualitativ am hochwertigsten, weil astfreien Teil des Stammes. Das Abbeissen der Knospen an jungen Pflanzen (Verbiss) kann zu Wuchsdeformationen oder sogar zur Vernichtung ganzer Kulturen oder Naturverjüngungen und zur Entmischung der Baumarten führen.
Das wichtigste Mittel zur Erreichung und Aufrechterhaltung eines angemessenen Wildbestandes ist die Jagd. Die wenigsten Waldeigentümer verfügen allerdings auch über das Jagdausübungsrecht in ihrem Wald, da ihre Fläche in der Regel zu klein für einen Eigenjagdbezirk ist und sie damit zwangsweise Mitglied in einer Jagdgenossenschaft sind. Diesen Waldbesitzenden ist leider daher die direkte und wesentliche Einflussmöglichkeit zur Regulierung des Wildbestandes in ihrem Wald genommen. Dennoch gibt es Möglichkeiten über die Formulierungen im Jagdpachtvertrag deutlichen Einfluss auf den Jagdpächter und dessen Regulierung des Wildbestandes zu nehmen. [1] Mehr dazu lesen sie hier.
[1] Hardt, Ulrich 2020: Wildschäden vermeiden auch ohne Eigenjagdbezirk, Holz-Zentralblatt, Nr. 39/2020, S. 710.