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bwl_recht_politik:foerderung:richtlinien:foerderprogramme_bundesebene:die_bundeswaldpraemie [2021/01/12 10:15]
sboelsing
bwl_recht_politik:foerderung:richtlinien:foerderprogramme_bundesebene:die_bundeswaldpraemie [2021/04/29 09:26] (aktuell)
sboelsing
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 ===== Bundeswaldprämie / Nachhaltigkeitsprämie ===== ===== Bundeswaldprämie / Nachhaltigkeitsprämie =====
  
-Die Förderrichtlinie zur Nachhaltigkeitsprämie ist seit dem 20.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht, Sie finden diese in folgendem Dokument:+{{ :bwl_recht_politik:foerderung:richtlinien:foerderprogramme_bundesebene:bundeswaldpraemie_positiver_bescheid.png?400}}Die Förderrichtlinie zur Nachhaltigkeitsprämie ist seit dem 20.11.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht, Sie finden diese in folgendem Dokument:
  
 {{:bwl_recht_politik:foerderung:richtlinien:foerderprogramme_bundesebene:richtlinie_nachhaltigkeitspraemie_banz.pdf|Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder}}. {{:bwl_recht_politik:foerderung:richtlinien:foerderprogramme_bundesebene:richtlinie_nachhaltigkeitspraemie_banz.pdf|Richtlinie zum Erhalt und zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder}}.
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   - Der letzte Bescheid / die letzte Rechnung der SVLFG (früher Berufsgenossenschaft)   - Der letzte Bescheid / die letzte Rechnung der SVLFG (früher Berufsgenossenschaft)
   - Bei vorliegender PEFC-Zertifizierung des Waldbesitzers: Die letzte PEFC-Rechnung (Sie kann bis zu fünf Jahre zurück liegen.)   - Bei vorliegender PEFC-Zertifizierung des Waldbesitzers: Die letzte PEFC-Rechnung (Sie kann bis zu fünf Jahre zurück liegen.)
-  - %%Wenn der Waldbesitzer Mitglied in einem Forstwirtschaftlichen Zusammenschluss (FWZ) ist und letzterer insgesamt zertifiziert ist, muss der Antragsteller neben dem Zertifikat des FWZ eine Bestätigung des FWZ vorlegen, dass er dessen Mitglied ist. Sind nicht alle Mitglieder des FWZ zertifiziert (FWZ als Zwischenstelle), muss der Antragsteller zusätzlich zu dem Zertifikat eine Bestätigung des FWZ vorlegen, dass er dort Mitglied ist und seine Antragsfläche zertifiziert ist.%%+  - %%Wenn der Waldbesitzer Mitglied in einem oder mehreren Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen (FWZ) ist und letztere insgesamt zertifiziert sind, muss der Antragsteller neben den Zertifikaten der FWZ eine Bestätigung der FWZ vorlegen, dass er deren Mitglied ist. Sind nicht alle Mitglieder eines FWZ zertifiziert (FWZ als Zwischenstelle), muss der Antragsteller zusätzlich zu dem Zertifikat eine Bestätigung des FWZ vorlegen, dass er dort Mitglied ist und seine Antragsfläche zertifiziert ist.%%
   - Bei vorliegender FSC-Zertifizierung: Das FSC-Zertifikat   - Bei vorliegender FSC-Zertifizierung: Das FSC-Zertifikat
   - Ggf. weitere / andere Zertifikate, über die die nachhaltige Bewirtschaftung nachgewiesen werden kann.    - Ggf. weitere / andere Zertifikate, über die die nachhaltige Bewirtschaftung nachgewiesen werden kann. 
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 {{:bwl_recht_politik:foerderung:richtlinien:foerderprogramme_bundesebene:2020-12-01_-_musterbescheinigung_fzu_aktualisiert.pdf|Musterbescheinigung Mitgliedschaft in einem forstwirtschaftlichem Zusammenschluss}} {{:bwl_recht_politik:foerderung:richtlinien:foerderprogramme_bundesebene:2020-12-01_-_musterbescheinigung_fzu_aktualisiert.pdf|Musterbescheinigung Mitgliedschaft in einem forstwirtschaftlichem Zusammenschluss}}
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 +{{:bwl_recht_politik:foerderung:richtlinien:foerderprogramme_bundesebene:svlfg-musterbeitragsbescheid.pdf|SVLFG-Beitragsmusterbescheid}}
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 +Wird der Antrag positiv beschieden, so muss der Empfänger den Empfang mit einem mitgelieferten Formular und die Richtigkeit seiner Bankverbindung schriftlich bestätigen. Der Verzicht auf die Einlegung eines Rechtsbehelf beschleunigt die Auszahlung.
  
 Der größte Topf des Corona-Konjunkturprogramms ist abrufbar. Dies ist nach intensiven Verhandlungen mit den verschiedenen Ministerien und zwischen allen beteiligten Akteuren ein historischer Erfolg der Interessensvertretungen des deutschen Waldbesitzes. Ein politischer Gewinn, welcher der zertifizierten Forstwirtschaft einen Zuschuss von mindestens 100 € pro Hektar beschert. Der größte Topf des Corona-Konjunkturprogramms ist abrufbar. Dies ist nach intensiven Verhandlungen mit den verschiedenen Ministerien und zwischen allen beteiligten Akteuren ein historischer Erfolg der Interessensvertretungen des deutschen Waldbesitzes. Ein politischer Gewinn, welcher der zertifizierten Forstwirtschaft einen Zuschuss von mindestens 100 € pro Hektar beschert.