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Wald geerbt? - Rechte und Pflichten des Waldeigentümers

Waldbesitzende haben sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Waldeigentum ergeben. Insbesondere neuen Waldbesitzenden, die durch Erbschaft an ihren Besitz gekommen sind, sind diese nicht immer geläufig, so dass sie nachfolgend kurz beschrieben werden.

Die wichtigsten Rechte sind:

  • Die Ausübung der Bewirtschaftung des Waldes im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft inklusive der Nutzung und dem Verkauf von Holz,
  • der Erhalt von Fördergeldern für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung,
  • der Verkauf, die Vererbung oder Verpachtung des Waldes sowie
  • das Jagdrecht und möglicherweise auch das Jagdausübungsrecht (bei entsprechender Flächengröße).

Die wichtigsten Pflichten sind:

In dem hier angefügten Flyer sind die wichtigsten Informationen zu Rechten und Pflichten der Waldbesitzenden zusammengefasst.

Rechte und Pflichten der Waldbesitzenden