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Rechte und Pflichten des Waldeigentümers
Waldbesitzende haben sowohl Rechte als auch Pflichten, die sich aus dem Waldeigentum ergeben.
Die wichtigsten Rechte sind:
- Die Ausübung der Bewirtschaftung des Waldes im Rahmen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft inklusive der Nutzung und dem Verkauf von Holz,
- der Erhalt von Fördergeldern für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung,
- der Verkauf, die Vererbung oder Verpachtung des Waldes sowie
- das Jagdrecht und möglicherweise das Jagdausübungsrecht (bei entsprechender Flächengröße).
Die wichtigsten Pflichten sind:
- die Pflicht zur Wiederaufforstung,
- die Duldung, dass Nichteigentümer den Wald betreten dürfen (Betretungsrecht),
- die Mitgliedschaft in der SVLFG und
- die Zahlung von Steuern, Abgaben und weiteren Beiträgen.
In dem hier angefügten Flyer sind die wichtigsten Informationen zu Rechten und Pflichten der Waldbesitzenden zusammengefasst.