Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Nächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:behoerden_u_verbaende:wubv:start [2018/06/13 09:43] tjaehrling angelegt |
bwl_recht_politik:fopo_u_recht:behoerden_u_verbaende:wubv:start [2020/10/10 01:00] (aktuell) |
||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
- | ====== Wasser- und Unterhaltungsverbände | + | ====== Wasser- und Bodenverbände |
- | zurück\\ | + | Zur Erfüllung der unten genannten Aufgaben kann ein Wasser- und Bodenverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet werden. |
- | <- [[bwl_recht_politik:fopo_u_recht:behoerden_u_verbaende:start|Umgang mit Behörden und Verbänden]] | + | |
+ | Der Verband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder; er verwaltet sich im Rahmen der Gesetze selbst. | ||
+ | |||
+ | === Aufgaben: === | ||
+ | |||
+ | Vorbehaltlich abweichender Regelung durch Landesrecht können Aufgaben eines Verbandes sein: | ||
+ | |||
+ | - Ausbau einschließlich naturnahem Rückbau und Unterhaltung von Gewässern, | ||
+ | - Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern, | ||
+ | - Herstellung und Unterhaltung von ländlichen Wegen und Straßen, | ||
+ | - Herstellung, | ||
+ | - Schutz von Grundstücken vor Sturmflut und Hochwasser einschließlich notwendiger Maßnahmen im Deichvorland, | ||
+ | - Verbesserung landwirtschaftlicher sowie sonstiger Flächen einschließlich der Regelung des Bodenwasser- und Bodenlufthaushalts, | ||
+ | - Herstellung, | ||
+ | - technische Maßnahmen zur Bewirtschaftung des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer, | ||
+ | - Abwasserbeseitigung, | ||
+ | - Abfallentsorgung im Zusammenhang mit der Durchführung von Verbandsaufgaben, | ||
+ | - Beschaffung und Bereitstellung von Wasser, | ||
+ | - Herrichtung, | ||
+ | - Förderung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft und Fortentwicklung von Gewässer-, Boden- und Naturschutz, | ||
+ | - Förderung und Überwachung der vorstehenden Aufgaben | ||
+ | |||
+ | === Satzung === | ||
+ | |||
+ | Die Rechtsverhältnisse des Verbands und die Rechtsbeziehungen zu den Verbandsmitgliedern werden durch eine Satzung geregelt, soweit nicht das Wasserverbandsgesetz oder Rechtsvorschriften der Länder etwas anderes bestimmen. Die Satzung muss mindestens Bestimmungen enthalten über: | ||
+ | |||
+ | - Name und Sitz des Verbands, | ||
+ | - Aufgabe und Unternehmen unter Hinweis auf die Pläne, soweit solche nach § 5 Abs. 2 des Wasserverbandsgesetzes erstellt werden, | ||
+ | - Verbandsgebiet, | ||
+ | |||
+ | - Mitgliedschaft und Mitgliederverzeichnis, | ||
+ | - Beschränkungen des Grundeigentums, | ||
+ | - Grundsätze für die Beitragsbemessung, | ||
+ | - Bildung und Aufgaben der Verbandsorgane, | ||
+ | - Verbandsschau, | ||
+ | - Satzungsänderungen, | ||
+ | - Bekanntmachungen des Verbands | ||
+ | |||
+ | === Mitgliedschaft: | ||
+ | |||
+ | Verbandsmitglieder sind in der Regel die Beteiligten, | ||
+ | |||
+ | Als Mitglied ist man aber nicht der Willkür des Verbandsvorstandes ausgesetzt. Mindestens einmal pro Jahr ist eine Mitgliederversammlung einzuberufen, | ||
+ | |||
+ | Quellen: | ||
+ | |||
+ | [[https:// | ||
+ | |||
+ | Wasserverbandsgesetz: [[https:// | ||
+ | |||
+ | Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz: | ||
===== Inhalt: ===== | ===== Inhalt: ===== | ||
+ | |||
{{indexmenu> | {{indexmenu> | ||
+ | |||
+ | ---- |