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bwl_recht_politik:holzmarkt:vertraege:gesundes_exportholz [2020/10/05 15:22] sboelsing [Pflanzengesundheitliche Bestimmungen für Exportholz] |
bwl_recht_politik:holzmarkt:vertraege:gesundes_exportholz [2020/10/10 00:59] (aktuell) |
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====== Pflanzengesundheitliche Bestimmungen für Exportholz ====== | ====== Pflanzengesundheitliche Bestimmungen für Exportholz ====== | ||
- | Wird Holz aus Deutschland exportiert, muss es den pflanzengesundheitlichen (phytosanitären) Anforderungen des Ziellandes genügen. Damit soll verhindert werden, dass Schadorganismen aus Deutschland in das Zielland | + | Wird Holz aus Deutschland exportiert, muss es den pflanzengesundheitlichen (phytosanitären) Anforderungen des Ziellandes genügen. Damit soll verhindert werden, dass Schadorganismen aus Deutschland in das Zielland |
- | Um exportiert werden zu können, muss das Holz mindestens frei von Erde, Bewuchs, und Unkrautsamen sein. Natürlich darf es keine Schädlinge enthalten. Manche Länder schreiben eine zusätzliche Behandlung gegen Insekten z.B. mit Begasung im Container zwingend vor. Das Verladen und die insektizide Behandlung sind ebenfalls vom Pflanzenschutzdienst zu kontrollieren | + | Um exportiert werden zu können, muss das gelagerte Rundholz |
- | + | ===== Quellen: ===== | |
- | ===== Quellen: | + | |
[1] Althaus, Sebastian 2020: Pflanzenbeschau vor riesigen Aufgaben, Land & Forst Nr. 39/2020, S. 52. | [1] Althaus, Sebastian 2020: Pflanzenbeschau vor riesigen Aufgaben, Land & Forst Nr. 39/2020, S. 52. | ||