Baumartenwahl und Standortansprüche

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Die Flatterulme (Ulmus laevis)

Die Flatterulme gehörte in den letzten Jahrzehnten nicht zu den Baumarten, die im Focus der Fortswirtschaft standen. Dazu haben das Ulmensterben (holländischen Ulmenkrankheit), der Ruf der Flatterulme ein Baum zweiter Ordnungzu sein und die (vermeintliche) Einschränkung ihrer geeigneten Standorte auf Auwälder wesentlich beigetragen. Im Zuge des Klimawandels fallen Hauptbaumarten wie Buche und Fichte zukünftig in weiten Teilen des Landes aus, so dass andere heimische Baumarten wie die Flatterulme wieder interessanter werden. Dazu ist anzumerken, dass die Flatterulme das Ulmensterben deutlich besser überstanden hat als die beiden anderen mitteleuropäischen Ulmenarten und dass Flatterulmen durchaus Höhen von 40 m erreichen können.

Als einziger mitteleuropäischer Baum bildet die Flatterulme Brettwurzeln aus.

In der Vergangenheit konnte Flatterulmenholz wegen seiner geringen Verfügbarkeit kaum Interesse bei Käufern wecken, notwendige Losgrößen wurden oft nicht erreicht. Das Holz der Flatterulme lässt sich schlecht spalten und war damit als Brennholz unbeliebt. Wegen seiner besonderen Zähigkeit und Oberflächenhärte ist es aber in anderen Bereichen, in denen eine starke Beanspruchung herscht, hervorragend einsetzbar. In der Vergangenheit war dieses im Wagen- und Räderbau, für Pflüge und Eggenzinken der Fall. Heute leistet Flatterulmenholz Hervorragendes, wenn es für Böden und Treppen verwendet wird. Sicherlich wird sich das Verwendungsspektrum des Flatterulemholzes in Zukunft noch deutlich erweitern, wenn es zur Vermeidung von Plastikmüll, bestimmte Kunststoffe ersetzen kann. Das Potential scheint jedenfalls nicht ausgeschöpft zu sein.

Die ökologische Bedeutung der Flatterulme ist hoch. 120 Arten sind weitgehend an diese Baumart gebunden, 10 kommen nur an ihr vor. Ihre Streu ist leicht zersetzbar und unterstützt damit den Stoffkreislauf des Waldes.

[1] Müller-Kroehling, Stefan 2019: Tagung zur Flatterulme in Bayern; AFZ/Der Wald Nr. 24/2019, S. 22-24.