Bestandesbegründung

Planung von Verjüngungsmaßnahmen

Bei Forstbetrieben mit vorhandenem Forsteinrichtungswerk sind die Verjüngungsflächen, mit den zu empfehlenden Baumarten und deren Anteilsflächen bereits bekannt bzw. vorgeschlagen. Diese Unterlagen können als Rahmen verstanden werden. Die konkrete Umsetzung auf der Fläche benötigt dennoch weitere Festlegungen. Im Rahmen einer Vorplanung wird jedoch bereits der gewünschte Betriebszieltyp (BZT) / Waldentwicklungstyp (WET) festgelegt und mit der (wenn vorhanden) Standortskartierung verschnitten. Die Baumartenwahl ist untrennbar mit der Vor-Ort-Bewertung verbunden. Z.B. sollten ehemals standortgerechte Buchenwälder in Südexposition durch andere Baumarten, die den neuen Standortbedingungen besser genügen, wie z.B. Traubeneiche in Mischung mit Elsbeere und Vogelkirsche ersetzt werden. Die Vielfalt in den Beständen sollte durch Einbringung neuer Arten z.B. Esskastanie oder auch nichtinvasiver, fremdländischer Arten und den erhalt von Pioniergehölzen und Strächern in den Randbereichen erweitert werden [1]. Wie die Natur bitter belegt, ist es nicht ratsam, überall und pauschal nur eine Baumart zu empfehlen.

Für die tatsächliche Umsetzung sind weitere Informationen einzuholen. Welche höherrangigen Naturschutzauflagen sind mit den jeweiligen Flächen verknüpft, wie sieht die allgemeine Betriebsausstattung aus (Erweiterung des Portfolios), welche Sortimente welcher Art sind derzeit auf dem Markt verfügbar? Ein weiterer, sehr wichtiger Faktor ist die Ausgestaltung der einzelnen Förderprogramme. Besonders im im Klein- und Kleinstprivatwald sind staatliche Unterstützungsleistungen für die Umsetzung von Verjüngungsmaßnahmen essenziell. Diese Flächen werden in der Regel, wenn überhaupt, im Nebenerwerb bewirtschaftet.

Des Weiteren muss nun die Netto-Verjüngungsfläche bestimmt werden. Dazu werden die Bereiche, die nicht bepflanzt werden können (Gewässer, Altholzinseln, vorhandene Naturverjüngung von Pioniergehölzen, Wegeseitenränder, Erschließungslinien und Sonderstandorte) von der Gesamtfläche abgezogen. Auch empfiehlt es sich, das Risiko von Ausfällen durch weitere Trockenjahre zu verteilen, indem nicht eine große Fläche mit vielen Stückzahlen, sonderen mehrere Teilflächen auf mehrere Jahre verteilt begründet werden.

Die Ermittlung der Pflanzenzahlen ergibt sich aus den angestrebten Bestandeszieltypen, deren Baumartenzusammensetzungen und abzüglich der bereits vorhandenen und übernahmewürdigen Naturverjüngungen.

Anschließend muss das Sortiment ausgewählt werden. Diese Auswahl richtet sich nach den Gegebenheiten vor Ort. Dazu zählen der vorhandene Schirm in der herrschenden Schicht, der Zustand des Bodens, die Vegetation, die Topographie und die etwaigen Risikofaktoren. Neben Trockenheit und Spätfrost ist hier vor allem die Wilddichte zu nennen. Zu den Sortimenten ist ein anwendbares Pflanzverfahren zu wählen. Nach vorheriger Prüfung der Bedarfslage, kann eine standortangepasste Flächenvorbereitung in die Überlegungen miteinbezogen werden. Bei der Auswahl des Pflanzenmaterials ist es ratsam, je nach Verfügbarkeit und Dringlichkeit der Maßnahme, die Herkunftsempfehlungen des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.

In Rüsselkäfergefährdungsgebieten ist eine Schlagruhe einzuhalten. Die Gesamtkosten ergeben sich dann aus Kosten des Saatgutes bzw. der Pflanzenanzahl, dem geschätzten Zeitaufwand multipliziert mit dem jeweiligen Stundensatz. Hinzugerechnet werden müssen, insofern die Wilddichten dies erfordern, etwaige Schutzmaßnahmen wie Zäune oder Einzelschutzmaßnahmen. Aus ökonomischer Sicht besonders ratsam ist, die geplanten Verjüngungsmaßnahmen eines Jahres gebündelt zu erledigen, um Arbeitsabläufe und Zeitkapazitäten effizient zu gestalten.

Das Qualitätsmanagement eines funktionierenden Forstbetriebes beginnt bereits vor der Bestandesbegründung. Neben der Beschaffung von herkunftsgesichertem Pflanzgut ist die Wahl der Baumart und des Sortiments für die weitere Entwicklung eines Forstbetriebes unerlässlich. Neben der ökologischen Bedeutsamkeit ist die ökonomische Rentabilität ebenfalls entscheidend. Besonders im Privatwald kann die ökologische Leistung eines funktionierenden Waldes meist nur aufrechterhalten werden, wenn der Waldbesitzer sich die Instandhaltung bzw. die Instandsetzung seiner Waldflächen noch leisten kann.

Die beschriebene Qualitätssicherung beginnt bei der Auswahl geeigneter Herkünfte. Von den im Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG vom 22.05.2002) definierten Kategorien sind die Kategorien, ausgewähltes, qualifiziertes und geprüftes Vermehrungsgut in Deutschland zugelassen. Die Verwendung der vorgestellten Kategorien ist leider oft von der regionalen Verfügbarkeit der einzelnen Kategorien abhängig. Besonders in Zeiten, die geprägt durch starke Nachfrage sind, ist dies ein Problem. Durch die derzeit katastrophale Lage in deutschen Wäldern spitzt sich diese Lage noch erheblich zu. Auf Landesebene gibt es jeweils Herkunftsempfehlungen, die es zu berücksichtigen gilt.

[1] Jahrmärker, Jörg 2020: Waldsysteme brauchen Entwicklungszeit, Forst & Holz Nr. 31, S. 48ff.