Bestandesbegründung
Um dem Grundsatz des Bundeswaldgesetzes gerecht zu werden, muss die bestehende Waldfläche mindestens erhalten und wenn anderweitige Flächennutzungen nicht prioritär sind, auch vergrößert werden. Dazu ist es nicht in jedem Fall möglich, auf Naturverjüngung zu setzen, oft müssen Bestände künstlich begründet werden. Dies wird beispielsweise im Anschluss an Kalamitäten wie Käferbefall und Sturmwurf notwendig, wenn die Folgegeneration nicht in den Startlöchern steht oder die Konkurrenzvegetation zu wuchskräftig ist.
Die zentrale Entscheidung bei der Bestandesbegründung ist die Wahl der Baumartenzusammensetzung, weil man sich damit für die nächsten Jahrzehnte oder noch deutlich länger festlegt.
In diesem Themenbereich sollen verschiedene Varianten der künstlichen Bestandesbegründung genannt und die Eignung der Varianten auf die gängigsten Baumarten bezogen werden. Dabei ist es vielerorts notwendig, die Pflanzungen vor dem Einfluss des Wilds zu schützen. Die Gründe dafür sind ebenso zahlreich, wie die möglichen Methoden. Einige gängige Varianten werden dazu ebenfalls beschrieben.
Die katastrophalen Bilder von durch Sturm, Dürre und Borkenkäfer zerstörten Wäldern hat bei vielen Bürgern die Bereitschaft geweckt, bei der Wiederbewaldung freiwillig bei der Pflanzung mitzuarbeiten. Hier kann eine Initiative dazu gefunden werden.