Bestandesbegründung

Wildlingswerbung

Unter Wildlingswerbung wird die Nutzung von natürlich gewachsenen Jungpflanzen zur Begründung neuer Bestände an einem anderen Ort als dem ihres bisherigen Wuchses verstanden. Dieses Verfahren kann in Zeiten knappen Vermehrungsgutes und großer Kahlflächen helfen, mittelfristige Blößen zu vermeiden und Flächen wieder in Bestockung zu bringen. Die Kosten fallen eher gering aus. Allerdings gilt es einige Sachverhalte zu beachten:

  1. Es sollten nur Wildlinge aus Beständen gewonnen werden, deren Vitalität und Qualität überdurchschnittlich oder die sogar anerkannte Saatgutbestände sind.
  2. Wildlinge sollten mit Grabgabeln ausgegraben und nicht einfach ausgezogen werden, da sonst die Wurzeln stark beschädigt werden können. Letzteres gilt grundsätzlich beim Werben auf flachgründigen Böden. Dort sollte es unterlassen werden.
  3. Die Pflanzen sollten nach der Schneeschmelze bei frostfreiem Boden geworben und noch am selben Tag wieder eingepflanzt werden.
  4. Der Verkauf der Wildlinge ist nach dem Forstvermehrungsgutgesetz allerdings nicht erlaubt. Die Wildlinge sind im eigenen Wald zu gewinnen.
  5. Die Standortverhältnisse des Ursprungortes sollten mit denen des Zielortes vergleichbar sein.
  6. Wildlinge wachsen in der Regel im Schatten oder Halbschatten ihrer Elternbäume auf. Ihre Wurzeln sind daher unterentwickelt und ihr Blatt-/Nadelwerk besteht aus Schattenblättern. Die Wildlinge müssen deswegen für ca. sechs bis acht Wochen an den Freistand in der Sonne durch langsame „Entschattung“ z.B. durch ein Netz, das stundenweise entfernt wird, gewöhnt werden, wenn sie auf einer Freifläche gepflanzt werden sollen. In dieser Zeit sollten die jungen Pflanzen in leicht handhabbaren Pflanzpaletten wachsen, die mit Baumschulerde, nicht Blumenerde gefüllt sind.

Geeignete Baumarten sind Rotbuche, alle Eichenarten, Ahornarten, (Ulme, Esche), seltene Baumarten z.B. Wildobst, Elsbeere, Speierling, Fichte, Kiefer, europäische Lärche, Tanne und Douglasie. Bei den Eichen und der Tanne sollten die Wildlinge früh entnommen werden, damit die Pfahlwurzelbildung nicht zu weit fortgeschritten ist. Die Größe der Bäumchen sollte zwischen 20 und 50 cm liegen. Bei größeren Pflanzen werden die Wurzelschäden zu stark.

Lang, Lothar 2020: Wildlingswerbung Alternative zur Baumschulware. Deutscher Waldbesitzer Nr. 6/2020 S. 9 f.

Bayrische Forstverwaltung 2012: Wildlinge - richtig eingesetzt Merkblatt 8

Thüringen Forst: Waldbau Information Nr. 4