Durchforstung und Voranbau

Durchforstung - Fichte

Wie bei den meisten anderen Baumarten auch, gilt bei der Fichte ebenfalls, dass im Vorfeld der Erstdurchforstung die notwendige Feinerschließung mit Rückegassen erfolgt sein muss. [1] Die Lage der Feinerschließung spielt dabei eine wesentliche Rolle für die Auswahl der Z-Bäume. Eine Fichte, die ansonsten alle Eigenschaften (Feinastigkeit, Vitalität, Verletzungsfreiheit, Geradschaftigkeit etc. …) eines Z-Baumes besitzt, sollte dennoch nicht als Z-Baum markiert werden, wenn diese direkt an einer solchen steht. Das Entwertungsrisiko, das im Zuge der Erntemaßnahmen dort entsteht, übersteigt deutlich die guten Eigenschaften und die daran geknüpfte Erwartung an Wertleistung.

Erwünschte Begleitbaumarten sind bei diesem ersten Eingriff zu fördern. Die 150 bis 250 Z-Baumanwärter sind zu überprüfen und bei weiterer Eignung freizustellen. Z-Baumanwärter an Rückegassen können aufgrund der Massenleistung trotzdem belassen werden. Diese sollten jedoch nicht mehr als Z-Bäume bezeichnet werden. Der Abstand zwischen zwei Z-Bäumen sollte mindestens 5 bis 7 m betragen, damit die verbleibenden Exemplare ausreichend Platz für eine notwendige Kronenexpansion besitzen. [1]

fichtenmonokultur.jpgDie Durchforstungen werden als z-baumorientierte Hochdurchforstung, mit dem Ziel der Entnahme von 1-2 Bedrängern je Z-Baum durchgeführt.

Die Oberhöhe des Bestandes sollte 12 m nicht unterschreiten. Ab dieser Höhe ist mit vermarktbaren Sortimenten zu rechnen. Weiterhin dienen diese Eingriffe der Steuerung von h/d-Verhältnissen (≤ 80) und Kronenprozent (≥ 50) um die Z-Bäume zu stabilisieren. [1] Die ständige Überprüfung der Z-Bäume führt sukzessive zu einer Abnahme der Gesamtzahl. Die Anzahl der verbleibenden Z-Bäume zum Zeitpunkt der Endnutzung sollte bei etwa 100 Stück pro Hektar liegen, was einem Abstand von 10 m zueinander entspricht. Die Entnahmemengen je Eingriff bewegen sich dabei im Bereich von 50 bis 60 Efm / ha (Erntefestmeter je Hektar). Das entspricht max. 120 Efm / ha im Jahrzehnt. Der Bestockungsgrad von 0,7° ist dabei die Untergrenze. [1]

Im rechten Bild sieht man einen Fichtenreinbestand, bei dem der optimale Eingriffszeitpunkt in der Vergangenheit liegt. Die Durchforstung ist überfällig und sollte unter Beachtung der Entwicklung von günstigeren h/d-Verhältnissen und gutem Kronenprozent erfolgen. In Abhängigkeit vom Standort sollte der Bestand mit Bedacht aufgelichtet werden.

Die Z-Bäume sollten in dieser Phase, durch die bisherige Förderung klar zu erkennen sein. Die Eingriffe werden zunehmend vorratspfleglich um das Kronendach wieder etwas zu schließen. Femelartig wird nun über auflaufender Verjüngung nachgelichtet. Dieser Eingriff ist punktuell und nicht als flächige Maßnahme zu verstehen. Eingriffe über dem laufenden Zuwachs finden zunehmend in der anschließenden Phase der Endnutzung und Verjüngung statt. Die Maßgabe von max. 60 Efm pro Eingriff, bei maximal 2 Eingriffen pro Jahrzehnt und einem Bestockungsgrad nicht unter 0,8° ist zu beachten. Für den Fall, dass zu erwarten ist, dass etwa 20 Bäume pro Hektar in den kommenden 10 Jahren in die Zielstärke einwachsen, kann eine Hiebsruhe sinnvoll sein. [1] Die bisherigen Angaben beziehen sich auf die sog. volle Bewirtschaftung. [1]

Bestände, die Aufgrund der Bestandesstruktur, dem Standort oder anderen Faktoren als stark gefährdet gelten, müssen vorsichtiger durchforstet werden. Besonders gilt dies für Fichten auf staunassen und wechselfeuchten Standorten. In diesen Fällen wird die grundsätzlich überholte Niederdurchforstung aufgegriffen. Dies geschieht derart, dass niederdurchforstungsartig unter bzw. zwischenständige Bäume entnommen werden. Vitalität geht in diesen Fällen vor Qualität. Die vitalsten Bäume sind als stützendes Gerüst zu erhalten. Eine besondere Bedeutung haben in diesem Fall die standortangepassten und bereits natürlich eingemischten Begleitbaumarten. Diese sind unbedingt zu übernehmen. Vitalität ist hier ebenfalls besonders wichtig. [1]

[1] Sachsen-Anhalt, Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes. //Merkblatt zur Bewirtschaftung von Fichtenbeständen.// Magdeburg: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, 2016.

Merkblatt zur Bewirtschaftung von Fichtenbeständen - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt