Handlungsempfehlungen - Buche
Im Anschluss an eine gesicherte Verjüngung folgt in der Regel die Jungwuchspflege. Eine künstlich angelegte Kultur oder natürliche Verjüngung gilt als gesichert, wenn eine Höhe von 1,5 m erreicht wurde.
In der Jungwuchsphase der Buche (Höhenrahmen 1,5 – 3m Oberhöhe) wird angestrebt möglichst schnell den Bestandesschluss zu erreichen um die natürliche Astreinigung zu initiieren und die Selbstdifferenzierung zu einzuläuten. Qualitativ hochwertige Mischbaumarten sollten dabei mit übernommen und gefördert werden. Gleiches gilt für besonders seltene Baumarten (Minderheitenschutz). Die Lichtbedürftigkeit der eingemischten Baumarten ist bei der weiteren Behandlung die maßgebliche Stellschraube.
Vorrangig gilt es bei Buchenreinbeständen eine Schlagabraumbeseitigung vorzunehmen. Dabei ist die Beseitigung bzw. das „Herunterschneiden“ von liegengebliebenen Kronen wichtig, um das Wachstum bereits vorhandener und noch auflaufender Verjüngung nicht zu beeinträchtigen. Einzelne Entnahmen in dieser Phase beschränken sich auf sog. „Wölfe“ („Protzen“), die keine optimale Wertentwicklung erwarten lassen und zudem weitere Buchen in ihrem Wachstum negativ beeinträchtigen. Für den Fall, dass dort Löcher (>0,1 ha) entstehen, die eine natürliche Astreinigung verhindern, sollten diese mit standortangepassten Mischbaumarten aufgefüllt werden. Bei einer hohen Zahl an wertvollen und pflegebedürftigen Mischbaumarten ist ab einer Oberhöhe von 2m die Anlage einer ersten groben Erschließung sinnvoll, da auf diese Weise die Wiederauffindbarkeit und die punktgenaue Pflege optimiert bzw. erst ermöglicht wird. Andernfalls würden lichtbedürftige Baumarten von der Buche ausgedunkelt werden und Reinbestände ohne erwähnenswerte Beimischungen würden entstehen. [1]
In der Dickungsphase (Höhenrahmen von 3 – 7m) ändert sich an der Zielsetzung grundsätzlich nichts. Die Sicherstellung der Selbstdifferenzierung durch stammzahlreiche Bestände zur natürlichen Astreinigung bleibt vorrangiges Ziel.
Es wird weitgehend auf Maßnahmen verzichtet. Eingriffe sollten ohnehin in dieser Phase nur punktuell erfolgen.
Die Läuterungsphase (Höhenrahmen 7 – 14m) ist die dynamischste Phase der Astreinigung. Der Dichtschluss bleibt erhalten und lichtbedürftige Mischbaumarten sind Horst- bis femelartig herausgearbeitet. Eine astfreie Schaftlänge von 7-9m wird angestrebt. Maßgebend für die Einordnung ist die zu erwartende Oberhöhe des Bestandes zum Zeitpunkt der Ernte. Als Faustzahl bietet es sich an eine astfreie Schaftlänge von ¼ der zu erwartenden Erntehöhe anzunehmen.
Im fünfjährigen Zyklus sollte die Pflegebedürftigkeit überprüft werden. Die notwendigen Eingriffe in dieser Phase beschränken sich auf die Förderung der Mischbaumarten und ggf. die Beseitigung von Vorwüchsen. [1]
Der erste Durchforstungseingriff erfolgt dann bei Erreichung der gewünschten astfreien Schaftlänge. [1]
Quellen:
[1] Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Merkblatt zur Bewirtschaftung von Buchenbeständen, 2016.