Handlungsempfehlungen – Douglasie
Die Douglasie ist aufgrund ihrer Holzeigenschaften und dem raschen Aufwuchs die wichtigste fremdländische (eingeführte) Baumart in Deutschland. Zudem gilt sie als geeignet um dem Klimawandel zu trotzen. Nach flächendeckend gesicherter Kultur oder natürlicher Verjüngung, sind im Folgenden einige Handlungsempfehlungen zur Jungbestandspflege und zur Läuterung aufgeführt.
Bestandesziel im Jungbestand (Höhenrahmen 1,5 bis 3 m) ist ein geschlossener Bestand mit vorhandenen Mischbaumarten. Sind überwiegend annehmbare Qualitäten vorhanden und keine zu großen Lücken, dann kann und sollte auf einen Eingriff in dieser Phase verzichtet werden. Eine Entnahme in dieser Situation sollte sich auf besonders geringe Qualitäten mit besonders raumeinnehmendem Wachstum beschränken. Die Bewertung erfolgt nach dem Kriterium der tatsächlichen Schädigung am verbleibenden Bestand in seiner Entwicklung. Douglasien mit Phomopsisbefall (Schwarzfleckenkrankheit) sind ebenfalls zu entnehmen. Bei Vor- und Nachanbauten in der Douglasie ist besonders darauf zu achten, dass die Lichtsteuerung im Oberstand auf die Bedürfnisse der Douglasie abgestimmt wird und im Bedarfsfall angepasst und nachgesteuert wird.
In der Dickungsphase (Höhenrahmen 3 bis 7 m) soll der Bestand weiterhin stammzahlreich und dicht geschlossen sein, um der notwendigen Selbstdifferenzierung in dieser Phase gerecht zu werden. Die Wachstumssteuerung der Voranbauten erfolgt weiterhin über die waldbauliche Behandlung und damit die Lichtsteuerung im Oberstand. In Pflanzbeständen mit Ausgangspflanzenzahlen unter 2.500 Stück ist keine Maßnahme in der Douglasie notwendig. Lediglich die Förderung vorhandener Mischbaumarten mit guten Qualitäten sollte je nach waldbaulicher Notwendigkeit (ausgewogenes Verhältnis von Lichtangebot und Lichtbedarf) erfolgen. Im Fall von stammzahlreich aufgelaufener Naturverjüngung ist in dieser Altersstufe Stammzahlreduktionen auf 1.600 bis 2.000 Stück pro Hektar vorzunehmen. Dabei sind Abstände zwischen den verbleibenden Douglasien von 2,5 m anzustreben. Geeignete Mischbaumanteile sind weiterhin zu erhalten und zu fördern. [1]
Die Notwendigkeit im Bestandesschluss (Kronendach) nachzulichten ergibt sich aus dem beobachteten Wachstum der unterständigen Douglasien. Wenn bspw. der Terminaltrieb (Höhentrieb) ein geringeres jährliches Wachstum als die Seitentriebe aufweist, dann ist dies ein Zeichen für ein zu geringes Lichtangebot und der Oberstand muss „lichter“ gestellt werden. Nach jedem Eingriff in diesem Alter ist eine Hiebsschadensbeseitigung vorzunehmen um die Qualität des Bestandes nicht negativ zu beeinträchtigen.
Im Anschluss erfolgt die Läuterungsphase (Höhenrahmen 7 bis 12 m), in der die vorhandenen Z-Bäume (Zukunftsbäume) gezielt so stark freigestellt werden, dass der nächste Eingriff erst in der Jungdurchforstung stattfindet. Gut veranlagte Wertträger sollten bereits in der Phase vorgeastet werden. Im Verlauf der folgenden Durchforstungen sollte die Astung fortgeführt werden, bis die angestrebte totastfreie, geastete Schaftlänge erreicht wurde. In schlechtveranlagten Beständen sind Gruppen mit besserveranlagten Douglasien zu erhalten. Grundsätzlich gilt, dass je ungünstiger die Struktur und die Qualität des Bestandes, desto zeitiger ist der Beginn der Läuterung zu organisieren. Die Feinerschließung hat im Vorfeld der Festlegung der Z-Baumanwärter zu erfolgen. Nach den Gesichtspunkten Vitalität, Qualität und Verteilung erfolgt nun die Auswahl von 150 bis 200 Z-Baumanwärtern. Diese gehören zur herrschenden Schicht des Bestandes (Kraft´sche Klassen 1 und 2), sind geradschaftig, ohne sichtbare Schäden und ohne Zwiesel. Weiterhin sollten diese Bäume geringe Astdurchmesser, waagerecht gestellte Seitentriebe, vitale und symmetrische Kronen und ein optimales Verhältnis von Kronenlänge zu Kronenbreite besitzen.
Die Astung in dieser Phase erfolgt bis zu einer Höhe von 3-3,5 m. Mischbaumarten sind zu begünstigen und die geasteten Z-Bäume sind entsprechend zu fördern. [1]
Quellen:
[1] Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Merkblatt zur Bewirtschaftung von Douglasienbeständen, 2016.