Handlungsempfehlungen – Fichte
Die gemeine Fichte (Picea abies) ist die forstwirtschaftlich derzeit noch bedeutendste Baumart in Deutschland. Aufgrund der klimatischen Änderungen wird sie vielerorts durch angepasste Baumarten ersetzt werden müssen. Derzeit wird sie zurecht weiterhin als Brotbaum für die Forstwirtschaft bezeichnet.
Die Verjüngungsfreudigkeit dieser Baumart führt bei Waldumbaumaßnahmen fast immer dazu, dass in Voranbauten Fichten eingemischt werden. Diese Einmischungen werden zugelassen und sind häufig auch gewollt, da die Fichte bspw. in der Lage ist in einem Buchen-Fichtenmischwald freie Nischen zu besetzen.
In der Jungwuchsphase (Höhenrahmen 1,5 bis 3 m) und dort besonders auf Standorten wo die Fichte gefährdet ist, sollten geeignete Mischbaumarten übernommen und gefördert werden. Vor allem auf staunassen und wechselfeuchten Standorten, auf denen flächendeckend bereits Fichtennaturverjüngung vorhanden ist, sollte eine Stammzahlreduktion auf 2.000 bis 2.500 Stück je Hektar erfolgen. Dies ermöglicht eine Verbesserung der Einzelbaumstabilität im frühen Stadium. Gleiches gilt für Pflanzungen mit einer Pflanzenzahl von ≥3.500 Stück je Hektar (auf 1.500 in Steillagen etc.). Bei Ausgangszahlen von ≤3.500 ist in der Regel keine Stammzahlreduktion notwendig, da größere Pflanzabstände gewählt wurden. Die Ausnahme stellen auch hier die Sonderstandorte dar (Steillagen etc. …) auf denen wie im anderen Fall beschrieben nicht mehr als 1.500 Fichten in die Phase der Jungdurchforstung wachsen sollten. [1]
In der Dickungsphase (Höhenrahmen 3 bis 7 m) ist keine Maßnahme notwendig, wenn die beschriebenen Maßnahmen in der Jungwuchspflege durchgeführt wurden. Ist dies nicht geschehen, dann muss eine Mischwuchsregulierung ebenso wie eine Stammzahlreduktion (Oberhöhe 3 bis 4 m) zeitnah erfolgen. Andernfalls kann die verfehlte Steuerung der Einzelbaumstabilität mit fortschreitendem Alter schwieriger bis gar nicht nachgeholt werden. [1]
Ähnliches gilt für die anschließende Läuterungsphase (Höhenrahmen 7 bis 12 m). Die notwendigen Maßnahmen beschränken sich auf das Nachholen von Versäumnissen und die Auflösung von später entstandenen und ungewollten Konkurrenzsituationen (Protzenaushieb und Entfernung schädigender Begleitbaumarten).[1]
Quellen:
[1] Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Merkblatt zur Bewirtschaftung von Fichtenbeständen, 2016.