Jungbestandspflege und Läuterung

Handlungsempfehlungen – Kiefer

Im Anschluss an eine gesicherte Verjüngung folgt in der Regel die Jungwuchspflege. Eine künstlich angelegte Kultur oder natürliche Verjüngung gilt als gesichert, wenn eine Höhe von 1,5 m erreicht wurde.

Der Jungwuchs nimmt demnach den Höhenrahmen von 1,5 – 3 m Oberhöhe ein. Als Ziel einer Jungwuchspflege sollte die Sicherstellung einer qualitativ übernahmefähigen Einmischung weiterer Baumarten zu einem Anteil von 10-20% angestrebt werden. Auch bei der Kiefer gilt es die Eingriffe in diesem Stadium gering zu halten um Kosten zu minimieren. Sind jedoch zahlreiche junge Kiefern vorhanden, die durch sperrige Wuchsformen und geringe, zu erwartende Qualitäten auffallen, dann empfiehlt es sich gezielt diese Exemplare zu entnehmen. Dieser Eingriff wird notwendig, wenn durch die beschriebenen Wuchsformen, in Anzahl und Ausprägung, die weitere Entwicklung des Bestandes gefährdet ist. Bei dieser Gelegenheit werden auch die beschriebenen übernahmefähigen Mischbaumarten gefördert. Dies gilt besonders an den Waldinnen- und Waldaußenrändern. Sind die Bestände von guter Qualität und besitzen gewünschte Mischungsanteile, dann kann auf eine Jungwuchspflege verzichtet werden.

Ist bei der Kiefer die Jungwuchsphase abgeschlossen und der Bestand geht in die Dickungsphase (Höhenrahmen 3-7m Oberhöhe) über, dann sollte nach Möglichkeit in diesem Stadium auf jegliche Eingriffe verzichtet werden. Als Ausnahme gelten hierbei Eingriffe, die in der Jungwuchsphase versäumt wurden. Der Dichtschluss in der Dickungsphase ist wichtig um die Phase des optimalen Höhenwachstums auszunutzen und die Astreinigung vom Stammfuß aufwärts zu initiieren.

Im Anschluss an die Dickungsphase folgt die Läuterung (Höhenrahmen 7-12m) im Stangenholz zur Förderung der Z-Baumanwärter. Diese Bäume werden nach Geradschaftigkeit (gerade gewachsener Stamm), Wipfelschäftigkeit (Astabgangswinkel der Seitenäste < 45°), niedrigem h/d-Wert (Verhältnis von Höhe zu Durchmesser), Vitalität (Verhältnis von Kronenlänge zu Kronenbreite möglichst hoch) und Feinastigkeit (Astdurchmesser < 2,5 cm) ausgewählt und bewertet. Sind ausreichend viele Z-Baumanwärter mit den beschriebenen Attributen vorhanden, sollte auf eine Läuterung ebenfalls verzichtet werden. Ist dies nicht der Fall, dann müssen die wenigen vorhandenen Qualitätsträger gefördert werden und bedrängende Konkurrenten geläutert und somit entnommen werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Positivauslese (Markierung von potenziellen Z-Baumanwärtern) Vorrang vor der Negativauslese („Protzenaushieb“) haben sollte.

Nach Möglichkeit sollten etwa 150 – 250 Z-Baumanwärter je Hektar markiert werden. Wenn Mischbaumarten die beschriebenen Ausprägungen vorweisen können, empfiehlt es sich diese ebenfalls an einigen Stellen als potenzielle Z-Bäume zu markieren und zu fördern.

Die Förderung der Anwärter wird durch die Entnahme von bis zu 3 Bedrängern gewährleistet. Die Anlage der Rückegassen sollte 2-3 vor der Erstdurchforstung geschehen (Höhenrahmen von 10-12m) und die Gassenbreite von 4m nicht überschreiten. Die Rückengassenabstände betragen dabei i. d. R. mindestens 20m von Rand zu Rand. [1]

[1] Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Merkblatt zur Bewirtschaftung von Kiefernbeständen, 2016.

Merkblatt zur Bewirtschaftung von Kiefernbeständen - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt