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klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:waldbau_u_klima:pflege_u_laeuterung:kiefer [2019/01/15 11:11] rquick angelegt |
klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:waldbau_u_klima:pflege_u_laeuterung:kiefer [2021/04/15 10:03] (aktuell) bhoenoch [Quellen:] |
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Ist bei der Kiefer die Jungwuchsphase abgeschlossen und der Bestand geht in die **Dickungsphase** (Höhenrahmen 3-7m Oberhöhe) über, dann sollte nach Möglichkeit in diesem Stadium auf jegliche Eingriffe verzichtet werden. Als Ausnahme gelten hierbei Eingriffe, die in der Jungwuchsphase versäumt wurden. Der Dichtschluss in der Dickungsphase ist wichtig um die Phase des optimalen Höhenwachstums auszunutzen und die Astreinigung vom Stammfuß aufwärts zu initiieren. | Ist bei der Kiefer die Jungwuchsphase abgeschlossen und der Bestand geht in die **Dickungsphase** (Höhenrahmen 3-7m Oberhöhe) über, dann sollte nach Möglichkeit in diesem Stadium auf jegliche Eingriffe verzichtet werden. Als Ausnahme gelten hierbei Eingriffe, die in der Jungwuchsphase versäumt wurden. Der Dichtschluss in der Dickungsphase ist wichtig um die Phase des optimalen Höhenwachstums auszunutzen und die Astreinigung vom Stammfuß aufwärts zu initiieren. | ||
- | Im Anschluss an die Dickungsphase folgt die Läuterung (Höhenrahmen 7-12m) im **Stangenholz** zur Förderung der Z-Baumanwärter. Diese Bäume werden nach Geradschaftigkeit (gerade gewachsener Stamm), Wipfelschäftigkeit (Astabgangswinkel der Seitenäste < 45°), niedrigem h/d-Wert (Verhältnis von Höhe zu Durchmesser), | + | Im Anschluss an die Dickungsphase folgt die **Läuterung |
Nach Möglichkeit sollten etwa 150 – 250 Z-Baumanwärter je Hektar markiert werden. Wenn Mischbaumarten die beschriebenen Ausprägungen vorweisen können, empfiehlt es sich diese ebenfalls an einigen Stellen als potenzielle Z-Bäume zu markieren und zu fördern. | Nach Möglichkeit sollten etwa 150 – 250 Z-Baumanwärter je Hektar markiert werden. Wenn Mischbaumarten die beschriebenen Ausprägungen vorweisen können, empfiehlt es sich diese ebenfalls an einigen Stellen als potenzielle Z-Bäume zu markieren und zu fördern. | ||
- | >>%%Die Förderung der Anwärter wird durch die Entnahme von bis zu 3 Bedrängern gewährleistet. Die Anlage der Rückegassen sollte 2-3 vor der Erstdurchforstung geschehen (Höhenrahmen von 10-12m) und die Gassenbreite von 4m nicht überschreiten. Die Rückengassenabstände betragen dabei i. d. R. mindestens 20m von Rand zu Rand.%% | + | Die Förderung der Anwärter wird durch die Entnahme von bis zu 3 Bedrängern gewährleistet. Die Anlage der Rückegassen sollte 2-3 vor der Erstdurchforstung geschehen (Höhenrahmen von 10-12m) und die Gassenbreite von 4m nicht überschreiten. Die Rückengassenabstände betragen dabei i. d. R. mindestens 20m von Rand zu Rand. [1] |
===== Quellen: ===== | ===== Quellen: ===== | ||
[1] %%Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, | [1] %%Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, | ||
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