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klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:waldbau_u_klima:pflege_u_laeuterung:kiefer [2019/01/15 11:11]
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klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:waldbau_u_klima:pflege_u_laeuterung:kiefer [2021/04/15 10:03] (aktuell)
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 Ist bei der Kiefer die Jungwuchsphase abgeschlossen und der Bestand geht in die **Dickungsphase** (Höhenrahmen 3-7m Oberhöhe) über, dann sollte nach Möglichkeit in diesem Stadium auf jegliche Eingriffe verzichtet werden. Als Ausnahme gelten hierbei Eingriffe, die in der Jungwuchsphase versäumt wurden. Der Dichtschluss in der Dickungsphase ist wichtig um die Phase des optimalen Höhenwachstums auszunutzen und die Astreinigung vom Stammfuß aufwärts zu initiieren. Ist bei der Kiefer die Jungwuchsphase abgeschlossen und der Bestand geht in die **Dickungsphase** (Höhenrahmen 3-7m Oberhöhe) über, dann sollte nach Möglichkeit in diesem Stadium auf jegliche Eingriffe verzichtet werden. Als Ausnahme gelten hierbei Eingriffe, die in der Jungwuchsphase versäumt wurden. Der Dichtschluss in der Dickungsphase ist wichtig um die Phase des optimalen Höhenwachstums auszunutzen und die Astreinigung vom Stammfuß aufwärts zu initiieren.
  
-Im Anschluss an die Dickungsphase folgt die Läuterung (Höhenrahmen 7-12m) im **Stangenholz** zur Förderung der Z-Baumanwärter. Diese Bäume werden nach Geradschaftigkeit (gerade gewachsener Stamm), Wipfelschäftigkeit (Astabgangswinkel der Seitenäste < 45°), niedrigem h/d-Wert (Verhältnis von Höhe zu Durchmesser), Vitalität (Verhältnis von Kronenlänge zu Kronenbreite möglichst hoch) und Feinastigkeit (Astdurchmesser < 2,5 cm) ausgewählt und bewertet. Sind ausreichend viele Z-Baumanwärter mit den beschriebenen Attributen vorhanden, sollte auf eine Läuterung ebenfalls verzichtet werden. Ist dies nicht der Fall, dann müssen die wenigen vorhandenen Qualitätsträger gefördert werden und bedrängende Konkurrenten geläutert und somit entnommen werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Positivauslese (Markierung von potenziellen Z-Baumanwärtern) Vorrang vor der Negativauslese („Protzenaushieb“) haben sollte.+Im Anschluss an die Dickungsphase folgt die **Läuterung **(Höhenrahmen 7-12m) im Stangenholz zur Förderung der Z-Baumanwärter. Diese Bäume werden nach Geradschaftigkeit (gerade gewachsener Stamm), Wipfelschäftigkeit (Astabgangswinkel der Seitenäste < 45°), niedrigem h/d-Wert (Verhältnis von Höhe zu Durchmesser), Vitalität (Verhältnis von Kronenlänge zu Kronenbreite möglichst hoch) und Feinastigkeit (Astdurchmesser < 2,5 cm) ausgewählt und bewertet. Sind ausreichend viele Z-Baumanwärter mit den beschriebenen Attributen vorhanden, sollte auf eine Läuterung ebenfalls verzichtet werden. Ist dies nicht der Fall, dann müssen die wenigen vorhandenen Qualitätsträger gefördert werden und bedrängende Konkurrenten geläutert und somit entnommen werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Positivauslese (Markierung von potenziellen Z-Baumanwärtern) Vorrang vor der Negativauslese („Protzenaushieb“) haben sollte.
  
 Nach Möglichkeit sollten etwa 150 – 250 Z-Baumanwärter je Hektar markiert werden. Wenn Mischbaumarten die beschriebenen Ausprägungen vorweisen können, empfiehlt es sich diese ebenfalls an einigen Stellen als potenzielle Z-Bäume zu markieren und zu fördern. Nach Möglichkeit sollten etwa 150 – 250 Z-Baumanwärter je Hektar markiert werden. Wenn Mischbaumarten die beschriebenen Ausprägungen vorweisen können, empfiehlt es sich diese ebenfalls an einigen Stellen als potenzielle Z-Bäume zu markieren und zu fördern.
  
->>%%Die Förderung der Anwärter wird durch die Entnahme von bis zu 3 Bedrängern gewährleistet. Die Anlage der Rückegassen sollte 2-3 vor der Erstdurchforstung geschehen (Höhenrahmen von 10-12m) und die Gassenbreite von 4m nicht überschreiten. Die Rückengassenabstände betragen dabei i. d. R. mindestens 20m von Rand zu Rand.%%+Die Förderung der Anwärter wird durch die Entnahme von bis zu 3 Bedrängern gewährleistet. Die Anlage der Rückegassen sollte 2-3 vor der Erstdurchforstung geschehen (Höhenrahmen von 10-12m) und die Gassenbreite von 4m nicht überschreiten. Die Rückengassenabstände betragen dabei i. d. R. mindestens 20m von Rand zu Rand. [1]
  
 ===== Quellen: ===== ===== Quellen: =====
  
 [1] %%Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Merkblatt zur Bewirtschaftung von Kiefernbeständen, 2016.%% [1] %%Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Merkblatt zur Bewirtschaftung von Kiefernbeständen, 2016.%%
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 +[[https://landeszentrumwald.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/Waldbau/Waldbehandlung/Merkblaetter/Kiefer.pdf|Merkblatt zur Bewirtschaftung von Kiefernbeständen - Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie in Sachsen-Anhalt]]
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