Handlungsempfehlungen – Lärche
Die Lärche (Larix decidua) ist eine frühdynamische Lichtbaumart, deren Höhenwachstum zwischen 6 und 15 Jahren und deren Volumenzuwachs bereits im Alter 25 bis 35 Jahren kulminiert. Dementsprechend müssen Maßnahmen in der Läuterung und Durchforstung besonders frühzeitig und konsequent durchgeführt werden. [1]
Während der Jungwuchsphase (Höhenrahmen 1,5 bis 3 m) müssen die Bestände geschlossen sein, beeinträchtigende Konkurrenzvegetation sollte entfernt worden sein und geeignete Mischbaumarten werden anteilig mit übernommen. Genügt der Bestand den Ansprüchen an Qualität, Quantität und prozentualen Baumartenanteilen, so kann auf Eingriffe in dieser Phase verzichtet werden. [2]
Beinhaltet der Bestand zahlreiche grobastige Vorwüchse, die die Waldentwicklung negativ beeinflussen, muss eine negative Phänotypenauslese durchgeführt werden. Die Förderung von Mischbaumarten empfiehlt sich an den Waldinnen- und Waldaußenränder. Bei sehr hohen Stammzahlen kann in Abhängigkeit vom Standort eine Stammzahlreduktion (auf ca. 3.000 Stück) notwendig werden. Diese Abwägung ist, aufgrund der notwendigen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, regelmäßig zu leisten.
Am Ende der Dickungsphase (Höhenrahmen 3 bis 7 m), mit Erreichen der Derbholzstärke sollten 150 bis 200 Z-Baumanwärter vorhanden sein. Hierbei ist die Entnahme von 1-3 Bedrängern pro Z-Baum und das Abschlagen der trockenen Äste vorzunehmen. Dabei sollte die Kronenlänge der Lärchen im Idealfall mehr als 50% der gesamten Baumlänge ausmachen (Kronenprozent > 50%). Ist die Buche als Mischbaumart zur Lärche eingebracht worden, sollte die Lärche einen Höhenvorteil von mindestens 3 m haben, da die Buche in späteren Wachstumsphasen die Lärche überwachsen und ausdunkeln könnte. Ist keine Vorbehandlung erfolgt und dennoch eine hohe Stammzahl mit hohen Anteilen an Mischbaumarten vorhanden, sollten 150 bis 200 Z-Baumanwärter herausgepflegt werden. Wenn einzelne Individuen der Mischbaumarten die Kriterien eines Z-Baumes erfüllen, empfiehlt es sich, dass diese in die 150-200 Bäume übernommen werden. [2]
In der Läuterungsphase (Höhenrahmen 7 bis 12 m) werden vorwiegend kranke, geschädigte oder Bäume mit ungewollter Wuchsform entnommen. [2] Vor Beginn der Maßnahme ist unbedingt die Feinerschließung zu organisieren, da es sonst vermehrt dazu kommt, dass bspw. ausgewählte Z-Bäume direkt an der Rückegasse stehen und somit mit hoher Wahrscheinlichkeit, im Zuge späterer Erntemaßnahmen beschädigt werden würden. Ein beschädigter Baum verliert mit dem Zeitpunkt der Schädigung zumeist auch den Status Z-Baum. Die Arbeitsgassen sollten mindestens 20m von Außenrand zu Außenrand betragen und nicht breiter als 4 m sein. Konsequent zugunsten von 100 bis 150 Anwärtern ist nun bei einer Oberhöhe von 10 bis 12 m eine Z-Baumförderung vorzunehmen. Der Abstand der Z-Bäume zueinander sollte etwa 8 bis 10 m betragen. Im gleichen Arbeitsschritt sind diese Dauerhaft zu markieren. Die Krone sollte ständig lichtumflutet sein um sich ideal und spannungsfrei entwickeln zu können. Direkt nach dem Eingriff sollten die Abstände zur benachbarten Krone 2 m nicht unterschreiten. Dazu ist die Entnahme von 1-4 Bedrängern notwendig. Gegen Ende der Läuterungsphase sind im Durchmesserbereich von 15 bis 20 cm (Maßkrugstärke) die Z-Bäume zu entasten. Die Entastung wird als Trockenastentfernung in 2 Stufen durchgeführt: 1. Stufe bis 4 m und 2. Stufe 4 bis 6,5 m. In Ausnahmefällen kann die Astung auch in einem Schritt erfolgen. Im Idealfall ergibt jeder Z-Baum zum Erntezeitpunkt, einen Wertholzabschnitt von 6,5 m. [2]
Quellen:
[1] Ruhm, W., und H. Schönauer. „Waldbau mit Lärche: Auf die Kronenlänge kommt es an.“ //www.waldwissen.net.// 11. September 2014. https://www.waldwissen.net/waldwirtschaft/waldbau/pflege/bfw_bestandespflege-laerche (Zugriff am 16. 01 2019).
[2] Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt, Merkblatt zur Bewirtschaftung von Lärchenbeständen, 2017.