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klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:waldbau_u_sonderstao:planung_in_schutzgebieten:start [2018/10/17 11:33] rquick |
klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:waldbau_u_sonderstao:planung_in_schutzgebieten:start [2021/03/09 11:38] (aktuell) iehrhardt |
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- | ====== Managementplanung in Schutzgebieten ====== | + | ====== Managementplanung in Schutzgebieten |
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- | Damit den Schutzzielen und der Statussicherung entsprochen werden kann, werden Managementpläne oder Grundsätze zur Bewirtschaftung dieser Gebiete verfasst. Der Begriff Managementplanung wird direkt verknüpft mit Maßnahmen in FFH-Gebieten oder Vogelschutzgebieten [1]. Dort wird in der Folge einer Inventur der aktuelle IST-Zustand mit dem SOLL-Zustand verglichen. Abhängig von den dort ermittelten Unterschieden werden Maßnahmen entwickelt um diese zu überwinden. Die Entscheidung über die Aufstellung von Managementplänen trifft der jeweilige Mitgliedsstaat in der europäischen Union [2]. | ||
- | Eine Managementplanung umfasst nach [2] die folgenden Schritte: | ||
- Bestandsbeschreibung der Schutzgüter, | - Bestandsbeschreibung der Schutzgüter, | ||
- Identifizierung von Defiziten durch Soll-Ist-Abgleich (Defizite der Schutzgüter), | - Identifizierung von Defiziten durch Soll-Ist-Abgleich (Defizite der Schutzgüter), | ||
- Analyse der Ursachen für Defizite/ Gefährdungen (Auswirkungen und Nutzungen), | - Analyse der Ursachen für Defizite/ Gefährdungen (Auswirkungen und Nutzungen), | ||
- Identifizierung geeigneter und notwendiger Maßnahmen (Priorisiertes Maßnahmenprogramm). | - Identifizierung geeigneter und notwendiger Maßnahmen (Priorisiertes Maßnahmenprogramm). | ||
- | Hierbei werden in Schritt 2 Defizite der Schutzgüter ermittelt, in Schritt 3 Auswirkungen der Nutzungen beschrieben und in Schritt 4 ein priorisiertes Maßnahmenprogramm für das Gebiet festgelegt | ||
+ | Hierbei werden in Schritt 2 Defizite der Schutzgüter ermittelt, in Schritt 3 Auswirkungen der Nutzungen beschrieben und in Schritt 4 ein priorisiertes Maßnahmenprogramm für das Gebiet festgelegt. Alle anderen Planungen und Maßnahmen sind an der Managementplanung auszurichten, | ||
- | ===== Inhalt: ===== | + | Alle Flächen, die als FFH-Gebiete ausgewiesen wurden, müssen zusätzlich mit einem in Deutschland rechtlich gültigen Schutzstatus versehen werden. Deswegen werden im Allgemeinen für FFH-Gebiete zusätzlich Naturschutzgebiets- oder Landschaftsschutzgebietsverordnungen erlassen, mit denen die Gebiete den jeweiligen Schutzstatus bekommen. |
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+ | "Ist in einem Natura 2000-Gebiet oder in dessen Nähe ein Vorhaben wie zum Beispiel die Errichtung eines Bauwerks geplant, ist dieses grundsätzlich möglich, wenn davon keine negativen Auswirkungen auf die für das Gebiet jeweils festgelegten Erhaltungsziele für die dort geschützten Arten und Lebensräume ausgehen. Für Pläne und Projekte, die auf ein Natura 2000-Gebiet einwirken könnten, besteht deshalb kein kategorisches Verbot, sondern zunächst eine differenzierte Prüfpflicht. Dabei wird mittels einer Vorprüfung untersucht, ob das Vorhaben überhaupt geschützte Arten und Lebensraumtypen erheblich beeinträchtigen kann. Ist das nicht auszuschließen, | ||
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+ | Für Schutzgebiete, | ||
===== Quellen: ===== | ===== Quellen: ===== | ||
- | [1] NATURA (2000). | ||
- | [2] Bundesamt für Naturschutz (2017), Online auf bfn.de, Zugriff am 20. Juni 2018. | + | [1] [[https:// |
- | </WRAP> | + | [2] [[https:// |
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+ | [3] [[https:// | ||
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+ | [4] [[https:// | ||
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+ | [5] [[https:// | ||
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+ | [6] [[https:// | ||
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+ | [7] [[bwl_recht_politik/ | ||
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