Afrikanische Schweinepest

Land Sachsen-Anhalt zahlt 65 Euro Erlegungsprämie als Anreiz zur Schwarzwildreduktion

Zum 24.03.2021 wurde der Landtagsbeschluss zur Schaffung von Anreizen zur Erlegung von Schwarzwild in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Für jedes erlegte Stück Schwarzwild (außer führende Bachen), wird eine Prämie in Höhe von 65€ gewährt. Die Streckenergebnisse sollen auf dem derzeitigen, hohen Niveau gehalten und im Idealfall dadurch noch angehoben werden. Diese Prämie soll neben der Seuchenprävention auch die Marktsättigung abpuffern. Durch das große Angebot und die, auch durch Corona bedingte Abnahme der Nachfrage, ist der Preis pro Kilogramm auf 0,30€ gesunken. Eine lohnende Vermarktung ist auf diese Weise nicht möglich. Die Verwaltungsvereinbarung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2021 und bis zum 31.12.2021.

Ausgezahlt werden die Prämien über die Landkreise und kreisfreien Städte.

Unbeachtet dessen läuft das Früherkennungsprogramm zum frühzeitigen Entdecken der Afrikanischen Schweinepest (Wildschweinmonitoring) im Land weiter. 50 Euro werden für das Einsenden von Proben tot aufgefundenen oder kranken Wildschweinen gezahlt. [1]

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Seit 2018 gewährt Sachsen-Anhalt eine Prämie von 50 Euro für das Auffinden und Beproben toter oder kranker Wildschweine, für eine Umsetzung der ASP-Früherkennung. Die Jagdausübungsberechtigten nach § 1 LJagdG erhalten diese für das Einsenden von Proben von Fallwild, sowie von erlegtem und auffälligem Schwarzwild. [1]

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Es wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten über das Verfahren zur Zahlung einer Erlegungsprämie für Schwarzwild im Rahmen eines zeitlich befristeten Vorhabens im Land getroffen. Antragstellung und Auszahlung der Erlegungsprämie wird über die jeweiligen Behörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte erfolgen. Antragsberechtigte Personen werden die Jagdausübungsberechtigten gemäß § 1 LJagdG Sachsen-Anhalt sein. Die Weitergabe der Erlegungsprämie an Mitpächterinnen und -pächter, Jagdgäste oder Begehungsscheininhaberinnen und -inhaber wird in der Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten liegen. [1]

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Der Nachweis erfolgt über den Wildursprungsschein und die Streckenmeldung des Jagdausübungsberechtigten.

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