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klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:wild_u_jagd:afrikanische_schweinepest:asp_praemie_sachsen-anhalt [2021/03/25 10:34] bhoenoch angelegt |
klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:wild_u_jagd:afrikanische_schweinepest:asp_praemie_sachsen-anhalt [2021/03/25 11:11] (aktuell) bhoenoch [Quellen:] |
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====== Land Sachsen-Anhalt zahlt 65 Euro Erlegungsprämie als Anreiz zur Schwarzwildreduktion ====== | ====== Land Sachsen-Anhalt zahlt 65 Euro Erlegungsprämie als Anreiz zur Schwarzwildreduktion ====== | ||
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+ | Zum 24.03.2021 wurde der Landtagsbeschluss zur Schaffung von Anreizen zur Erlegung von Schwarzwild in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Für jedes erlegte Stück Schwarzwild (außer führende Bachen), wird eine Prämie in Höhe von 65€ gewährt. Die Streckenergebnisse sollen auf dem derzeitigen, | ||
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+ | Ausgezahlt werden die Prämien über die Landkreise und kreisfreien Städte. | ||
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+ | Unbeachtet dessen läuft das Früherkennungsprogramm zum frühzeitigen Entdecken der Afrikanischen Schweinepest (Wildschweinmonitoring) im Land weiter. 50 Euro werden für das Einsenden von Proben tot aufgefundenen oder kranken Wildschweinen gezahlt. [1] | ||
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+ | ===== Unterschied zum Anreiz für das Schwarzwildmonitoring ===== | ||
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+ | Seit 2018 gewährt Sachsen-Anhalt eine Prämie von 50 Euro für das Auffinden und Beproben toter oder kranker Wildschweine, | ||
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+ | ===== Wie bekommt man das Geld und wer hat ein Anrecht darauf? ===== | ||
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+ | Es wurde eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und den Landkreisen sowie den kreisfreien Städten über das Verfahren zur Zahlung einer Erlegungsprämie für Schwarzwild im Rahmen eines zeitlich befristeten Vorhabens im Land getroffen. Antragstellung und Auszahlung der Erlegungsprämie wird über die jeweiligen Behörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte erfolgen. Antragsberechtigte Personen werden die Jagdausübungsberechtigten gemäß § 1 LJagdG Sachsen-Anhalt sein. Die Weitergabe der Erlegungsprämie an Mitpächterinnen und -pächter, Jagdgäste oder Begehungsscheininhaberinnen und -inhaber wird in der Verantwortung der Jagdausübungsberechtigten liegen. [1] | ||
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+ | ===== Wie erfolgt der Nachweis? ===== | ||
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+ | Der Nachweis erfolgt über den Wildursprungsschein und die Streckenmeldung des Jagdausübungsberechtigten. | ||
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+ | ===== Quellen: ===== | ||
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+ | [1] Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie - Sachsen-Anhalt; | ||
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+ | abgerufen am 25.03.2021. | ||