Afrikanische Schweinepest

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Durchführung von Drückjagden trotz Corona-Pandemie

Aufgrund der grassierenden Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Versammlungsverboten, herrscht innerhalb von Jagdausübungsberechtigten und Waldeigentümern eine große Unsicherheit. Es wurde nun von einigen Bundeländern dazu Stellung bezogen und festgestellt, dass Gesellschafts- und Bewegungsjagden notwendig sind um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten.

Sie sind weiterhin wichtig und unaufschiebbar.

Ab einer Personenzahl von 10 Personen wird eine fachkundige Organisation, mit erstelltem und einzuhaltendem Hygienekonzept, welches die Eindämmung von Covid-19 gewährleisten kann, vorausgesetzt.

Die Rückverfolgbarkeit der teilnehmenden Personen muss gewährleistet sein und somit wird der Organisator nicht nur ermächtigt und sogar verpflichtet die Daten aufzunehmen, sondern sie auch zu dokumentieren.