Afrikanische Schweinepest

Maßnahmen im Krisenfall in Sachsen-Anhalt

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Seit einiger Zeit ist die Befürchtung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ein permanentes Thema. So auch in Sachsen-Anhalt. Die folgenden Zeilen fassen zusammen, was von der Seite der Regierung an Maßnahmen vorgesehen und teilweise bereits umgesetzt wurde und was man als Erholungssuchender oder als Jäger beachten sollte. Die ASP ist eine Virusinfektion, die je nach Verlaufstyp, sehr schnell zum qualvollen Tod des befallenen Schweins führen kann. Hausschweine sind dabei ebenso betroffen, wie Wildschweine. Die Gefahr der großflächigen Verbreitung durch die Übertragung von Schwein zu Schwein wird dabei als relativ gering bewertet, da die infizierten Tiere durch den raschen Krankheitsverlauf keine großen Strecken mehr zurücklegen und es zudem keine Übertragung durch Tröpfcheninfektion gibt. Die größte Gefahr geht vermutlich von weggeworfenen Speisen (Wurst, Schinken) aus und ist daher anthropogener Natur. Besonders sensibilisiert sollten daher Reisende werden, die aus Osteuropa nach Deutschland einreisen und achtlos nicht verzehrte Speisen wegwerfen. Für den Fall, dass ein Tier innerhalb eines Schweinezuchtbetriebes erkrankt, kann die Keulung, also die Tötung des gesamten Bestandes verordnet werden. Diese Aussicht stellt ein immenses wirtschaftliches Risiko für viele Landwirtschaftsbetriebe dar. Von Seiten des Landwirtschaftsministeriums wurde daher ein Maßnahmenkatalog zur Vermeidung und zur Bekämpfung dieser anzeigepflichtigen Tierseuche veröffentlicht.

1. Informationen an Fernstraßen

Die Leerung der Mülleimer muss regelmäßig erfolgen um den Wildschweinen die Gelegenheit zu nehmen diese zu plündern. Mit mehrsprachigen Warnschildern sollen Rastsuchende sensibilisiert werden. [1]

2. Informationen an Jäger

Ein Flyer von Seiten der Landesjägerschaft befindet sich in der Vorbereitung und eine Anleitung zur fachgerechten Probenentnahme befand sich im Februarheft des Landesjagdverbandes.

3. 50 € Prämie für das Auffinden toter Wildschweine

Das Landwirtschaftsministerium vergibt für das Auffinden und Beproben von verendeten Wildschweinen eine Aufwandsentschädigung von 50 €.

4. Überwachung der Stallhygiene

Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und die kreisfreien Städte dahingehend informiert, dass im Bereich der Biosicherheit bei Kontrollen von Schweinezuchtbetrieben, die ASP stärker mit einbezogen werden muss.

5. Vorbereitung für den Seuchenfall

Präventiv wurden 30 Container zur Kadaverzwischenlagerung angeschafft und eine Sachverständigengruppe zur fachlichen Begleitung der Krisensituation in Leben gerufen.

6. Anlegen von Schneisen für die Bejagung

Für die Bejagung von bspw. Maisschlägen, ist die Anlage von Jagdschneisen unerlässlich und wird als förderfähig erklärt.

7. Befreiung von Standgeld im Landesforst

Zur Optimierung der Schwarzwildstrecken bei Bewegungsjagden, wurde bspw. das Standgeld ausgesetzt und offeriert, die Frischlinge und Überläufer unentgeltlich mitzunehmen.

8. Keine Abschussprämien vorhanden

Da laut Ministerin Dalbert, die Reduktion von 70% der Wildschweine notwendig wäre, wenn man eine Prävention für den Ausbruch der ASP erreichen wollen würde, ist derzeit keine Abschussprämie vorgesehen. [2]

Aus Ermangelung an Impfstoffen gegen diese Krankheit und den qualvollen Krankheitsverlauf, sowie den verheerenden Auswirkungen für die Landwirtschaft, erscheinen die aufgelisteten Punkte als geeigneter Ansatz um das Risiko zu minimieren. [3]

[1] Schlicht Oliver, Online auf volksstimme.de, Zugriff am 20.08.2018.

[2] Ebd.

[3] mule.sachsen-anhalt.de, Online auf mule.sachsen-anhalt.de, Zugriff am 20.08.2018.