Kosten der Entsorgung illegalen Mülls im Wald
In den Impulsen und Empfehlungen der Bundesplattform „Wald – Sport, Erholung, Gesundheit“ (WaSEG) zur Vereinfachung der Rechtslage zum Betretensrecht des Waldes und Leistungen der Waldwirtschaft für Sport, Erholung und Gesundheit und deren Finanzierungsmöglichkeiten vom März 2019 [1] heißt es unter 2. a) Leistungen, zu denen Waldbesitzende nach BWaldG verpflichtet sind, die jedoch Mehraufwand für Waldbesitzende verursachen zur Beseitigung von Müll: „Die Beseitigung von Müll obliegt in den meisten Bundesländern der unteren Abfallbehörde. An neuralgischen Punkten und bei starkem Besucherverkehr erreicht das Müllaufkommen einen Umfang, den die zuständigen Behörden nicht bewältigen. Der Mehraufwand der Entsorgung wird von den Eigentümern der Waldfläche getragen.“
Die Bussgelder für illegale Ablage von Müll sind in den einzelnen Bundesländern verschieden und variieren stark je nach Art des Vergehens. In Baden-Württemberg kostet z. B. die Ablage eines Handwagens bzw. einer Kofferraumladung pflanzlicher Abfälle 25 - 50 €. Die Ablage bspw. eines einzelnen Kühlschranks 100 - 300 €. [2]
Solches Holz gehört nicht in den Wald! (Foto Bölsing)
Quellen:
[1] Dokument: Impulse und Empfehlungen der Bundesplattform „Wald – Sport, Erholung, Gesundheit“ (WaSEG) zur Vereinfachung der Rechtslage zum Betretensrecht des Waldes und Leistungen der Waldwirtschaft für Sport, Erholung und Gesundheit und deren Finanzierungsmöglichkeiten, Online auf bmel.de, Zugriff am 24.09.2020
[2] Bußgeldkatalog für Umwelt, Online auf bussgeldkatalog.org, Zugriff am 24.09.2020