Müllablagerungen
In der vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) publizierten Waldfibel [1] heißt es: „Über 1.000 Jahre können Eichen alt werden – noch länger „lebt“ im Wald meistens nur der Müll. Rund 4.000 Jahre dauert es, bis eine Glasflasche abgebaut ist. Plastik benötigt mehrere Hundert Jahre zum Verrotten, eine Blechdose rund 100 Jahre, eine weggeworfene Zigarettenkippe ist nach frühestens einem Jahr verschwunden. Müll im Wald ist weit mehr als ein ästhetisches Problem. Austretende Schadstoffe vergiften die Umwelt, für Wildtiere stellen die Hinterlassenschaften eine Verletzungsgefahr, manchmal gar eine Todesfalle dar. Die goldene Regel für jeden Waldbesuch lautet daher: Hinterlasse nichts – außer deinen Fußspuren.“
Dessen ungeachtet wird immer mehr Müll wird illegal im Wald entsorgt [2]. Dass Autoreifen und Chemikalien nichts im Wald verloren haben, ist den meisten Menschen bewusst. Doch nicht immer ist ihnen auch klar, dass bspw. Gartenabfälle oder Grünschnitt nicht im Wald entsorgt werden dürfen und diesem schaden. In diesen Fällen besteht demzufolge dringender Handlungsbedarf.
Die Frage ist, was muss und was kann ein Waldbesitzer machen, wenn er abgelagerten Müll in seinem Wald findet und wer ist zu informieren? Wer trägt die Kosten? Diese und weitere Themen treiben viele Waldbesitzende und auch Erholungssuchende um. An dieser Stelle werden Informationen zu diesem Thema bereitgestellt.
Quellen:
[1] Waldfibel, Online auf bmel.de, Zugriff am 24.09.2020
[2] Gefährlich, schädlich, verantwortungslos: Die Folgen von illegaler Müllentsorgung im Wald, Online auf forstwirtschaft-in-deutschland.de, Zugriff am 24.09.2020