Umgang mit Behörden und Verbänden

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SVLFG / Berufsgenossenschaft

Die SVLFG ist die bundeseinheitliche Sozialversicherung für die Wirtschaftszweige Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Gartenbau. Sie besteht aus den drei Teilen Krankenkasse, Unfallversicherung (früher Berufsgenossenschaft) und Alterssicherung. In der Unfallversicherung sind alle Waldeigentümer als Unternehmer ab einer Flächengröße von 0,25 ha nach dem Sozialgesetzbuch pflichtversichert. Sie haben Beiträge zu entrichten und können ggf. Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen.

Aktuell sind dieses ca. 800.000 Personen, wovon ca. 360.000 reine Waldbesitzer sind, d.h. sie besitzen parallel keinen landwirtschaftlichen Betrieb.

In der SVLFG entscheidet die aus ehrenamtlichen Mitgliedern bestehende und von den Mitgliedern gewählte Vertreterversammlung (Aufsichtsrat) über die Finanzierung, die Leistungen und die Zusammensetzung des Vorstands.

Quellen:FIXME

Deutscher Waldbesitzer 2017: Sonderheft Sozialwahl 2017, 8 Seiten.FIXME