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klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:wild_u_jagd:afrikanische_schweinepest:drueckjagden_waehrend-covid19 [2020/11/19 13:16]
bhoenoch
klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:wild_u_jagd:afrikanische_schweinepest:drueckjagden_waehrend-covid19 [2020/12/01 15:02] (aktuell)
bhoenoch
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-====== Durchführung von Drückjagden trotz Corona-Pandemie ======+====== Durchführung von Drückjagden in Sachsen-Anhalt trotz Corona-Pandemie ======
  
-Aufgrund der grassierenden Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Versammlungsverboten, herrscht innerhalb von Jagdausübungsberechtigten und Waldeigentümern eine große Unsicherheit. Es wurde nun von einigen Bundeländern dazu Stellung bezogen und festgestellt, dass Gesellschafts- und Bewegungsjagden notwendig sind um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten.+Aufgrund der grassierenden Corona-Pandemie und den damit einhergehenden Versammlungsverboten, herrscht innerhalb von Jagdausübungsberechtigten und Waldeigentümern eine große Unsicherheit. Es wurde nun von einigen Bundeländern dazu Stellung bezogen und festgestellt, dass Gesellschafts- und Bewegungsjagden notwendig sind um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten. {{ :klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:wild_u_jagd:afrikanische_schweinepest:drueckjagdbock_alt_neben_neu.jpg?250}}
  
 Sie sind weiterhin wichtig und unaufschiebbar. Sie sind weiterhin wichtig und unaufschiebbar.
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 Ab einer Personenzahl von 10 Personen wird eine fachkundige Organisation, mit erstelltem und einzuhaltendem Hygienekonzept, welches die Eindämmung von Covid-19 gewährleisten kann, vorausgesetzt. Ab einer Personenzahl von 10 Personen wird eine fachkundige Organisation, mit erstelltem und einzuhaltendem Hygienekonzept, welches die Eindämmung von Covid-19 gewährleisten kann, vorausgesetzt.
  
-Die Rückverfolgbarkeit der teilnehmenden Personen muss gewährleistet sein und somit wird der Organisator  nicht nur ermächtigt und sogar verpflichtet die Daten aufzunehmen, sondern sie auch zu dokumentieren.+Die Rückverfolgbarkeit der teilnehmenden Personen muss gewährleistet sein und somit wird der Organisator  nicht nur ermächtigt und verpflichtet die Daten aufzunehmen, sondern sie auch zu dokumentieren
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 +Die Durchführung von Drückjagden, zur Eindämmung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest und zur Sicherung des Lebensmittelsektors, kann somit grundsätzlich als systemrelevant eingestuft werden. 
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 +Die einzelnen Bundesländer konkretisieren die Umsetzungen. Beispielhaft sei daher auf die Umsetzung in Sachsen-Anhalt mit den hinterlegten Erlassen. 
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 +===== Regelungen für Sachsen-Anhalt ===== 
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 +In Sachsen-Anhalt hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie (MULE), neben dem Erlass zur Durchführung von Gesellschaftsjagden, auch die Beherbergung von Jagdgästen mit weiter Anreise geregelt. 
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 +{{:klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:wild_u_jagd:afrikanische_schweinepest:2020-11-05_erlass_gesellschaftsjagden.pdf|2020 - 11 - 05_Erlass Gesellschaftsjagden MULE}} 
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 +Selbst für die grundsätzlich untersagten Beherbergungen, wurde für Jagteilnehmer auch hier eine Ausnahme formuliert, welche in folgendem Dokument nachzulesen ist. 
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 +{{:klima_u_fowi:waldbewirtschaftung:wild_u_jagd:afrikanische_schweinepest:erlass_mule_8._sars-cov-2eindv_durchfuehrung_gesellschaftsjagden_u._beherbergung_von_jagdgaesten_1_.pdf|Erlass - MULE - Drückjagden und Beherbergung von Jagdgästen}} [1] 
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 +Die Regelungen für weitere Bundesländer finden Sie untere: 
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 +[[https://www.wald-wiki.de/klima_u_fowi/waldbewirtschaftung/wild_u_jagd/jagd/ausnahmegenehmigungen_in_zeiten_von_covid_19|Ausnahmegenehmigungen für einzelne Bundesländer]]. 
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 +===== Quellen: ===== 
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 +[1] Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung des Landes Sachsen-Anhalt, unterzeichnet durch  Staatssekretär Dr. Ralf Peter Weber - Erlass zur Durchführung von Drückjagden vom 03.11.2020.